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Baden im Rhein ist lebensgefährlich

Schwimmen und Baden ist an vielen Stellen, so auch in Wesseling polizeilich verboten:

Baden und Schwimmen im Rhein kann tödlich enden.

Achten Sie bitte auf Ihre Kinder!

  • Schwimmen Sie nicht im Rhein, auch wenn es noch so verlockend ist.
  • Achten Sie darauf, dass ihre Kinder nicht ins Wasser gehen.
  • Denken sie daran, dass vorbeifahrende Schiffe starke Wellen, starken Sog und einen hohen Rückschwall erzeugen können.

Beenden Sie ihren "Strandurlaub" mit Spass und Freude - und nicht als Tragödie!

Besondere Gefahren gibt es auch an den Sandstränden zwischen den Buhnen!

  • plötzliche tiefe Stellen
  • Strömungen
  • Strudel
  • Sog und Rückschwall durch Schiffe
  • Glas und rostige Eisenteile unter Wasser

 

Baden und Schwimmen im Rhein kann tödlich enden

Achten Sie bitte auf Ihre Kinder!

Der Rhein ist kein kontrolliertes Schwimmbad, sondern eine schnellfließende, vielbefahrene Wasserstraße.

Das Schwimmen im Rhein ist in Hafenbereichen, an Schiffsanlegestellen und anderen besonders gefährlichen Orten ausdrücklich verboten.
So gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen absolutes Badeverbot.
Ebenfalls darf deshalb auch im Bereich von Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften auf keinen Fall geschwommen werden.

Im Rhein-Erft-Kreis fließt der Rhein an der Stadt Wesseling vorbei. Hier ist das Schwimmen und Baden überall polizeilich verboten!

Warum ist es so lebensgefährlich.

Die unberechenbare Strömung und die Überschätzung der eigenen Fähigkeiten machen das Schwimmen im Rhein lebensgefährlich.

Nicht nur das Schwimmen im Strom, auch der Aufenthalt im flachen Wasser des Uferbereichs kann bereits lebensgefährlich sein. Gerade im Sommer, wenn bei niedrigen Wasserständen das Wasser scheinbar gemächlich dahinplätschert, wird die Gefahrensituation, z. B. durch vorbeifahrende Schiffe, unterschätzt.

Im Uferbereich wurden stellenweise Buhnen gebaut, die regulierend in die Strömung eingreifen. Kleine Wälle aus schweren Steinen ragen quer zum Ufer ins Wasser. Zwischen den Steinwällen entstehen Wirbel und Strudel, die nicht sofort erkennbar sind, aber gleichfalls gefährliche Wasserkraft entfalten.
Überall gibt es plötzliche sehr tiefe Stellen im sonst flachen Wasser.

Starke Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wer versucht, den Strom schwimmend zu überqueren, kommt - wenn er es denn überlebt - bis zu 2000 Meter weit unterhalb der Stelle an, an der er ins Wasser gestiegen ist.
Ein kleiner Kopf auf dem Rheinwasser wird von der Schifffahrt meist nicht gesehen. Wer also nicht ertrinkt, hat daher noch eine gute Chance überfahren zu werden.

Ein Schiff ist schneller als man denkt. Fährt es augenscheinlich noch in weiter Ferne, kann es urplötzlich direkt vor einem liegen. Und dann ist das Schiff immer schneller als der flüchtende Schwimmer.

Wenn ein Frachter oder Fahrgastschiff vorbei fährt, zieht der entstehende Sog das Wasser an. Wie bei einsetzender Ebbe am Meer verlockt der niedrigere Wasserstandes besonders Kinder, dem Wasser hinterher in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des "Rückschwalles": Ist das Schiff längst vorbei, kehrt das Wasser mit hoher Welle und Geschwindigkeit wieder zurück.
Kinder werden umgerissen ins Fahrwasser gezogen und von der Strömung mitgerissen und abgetrieben. Daher sollten Eltern ihre Kinder an allen Gewässern und besonders am Rhein nicht aus den Augen lassen.
Und hier am Rhein schon gar nicht ins Wasser!      

Schwimmen im Rhein kann tödlich enden.
Achten Sie bitte auf Ihre Kinder!
 

Wo ist das Schwimmen und Baden veboten?

Nach der „Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve [...]" ist das Baden und Schwimmen im Zuständigkeitsbereich des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Rhein verboten:

  • auf der ganzen Breite der Wasserstraße von 100 m oberhalb bis 100 m unterhalb der Hafenmündungen,
  • der Brücken,
  • der Schiffs- und Fährlandestellen,
  • der Umschlagsstellen und
  • Schiffsbauwerften
  • in den bundeseigenen Häfen
  • im Rhein jeweils bis zur Strommitte in Bereichen, die in der Verordnung mit km-Angaben benannt sind:

Die Wasserschutzpolizei ahndet jedes Fehlverhalten rigoros mit Ordnungswidrigkeits – oder Strafverfahren. Sie müssen mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern rechnen.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der der Internetseite der Wasserstraßen- und Schiffahrtsverwaltung.

Quelle: WSA Köln

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