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Ehrungen der DLRG

Mitglieder werden für langjährige ununterbrochene Mitgliedschaft durch ein Mitgliedsehrenzeichen ausgezeichnet. Es wird in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen: 

  • für mind. 10-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft das Mitgliedsehrenzeichen in „Bronze“
  • für mind. 25-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft das Mitgliedsehrenzeichen in „Silber“
  • für mind. 40-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft das Mitgliedsehrenzeichen in „Silber“
  • für mind. 50-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft das Mitgliedsehrenzeichen in „Gold“
  • für mind. 60-, 65-, 70- und 75-jährige ununterbrochene Mitgliedschaft das Mitgliedsehrenzeichen in „Gold“

 

Bei der Ermittlung der Jahre werden das Eintritts- und Ehrungsjahr jeweils mitgerechnet!

(Beispiel: Eintritt im Jahr 2010. Die Ehrung für 10-jährige Mitgliedschaft erfolgt dann 2019).

 

Über die Auszeichnung erhalten die Empfänger Urkunden, die wie folgt unterschrieben werden:

  • 10 Jahre: Bezirks-/Kreisverbandsleiter und die örtliche Gliederung
  • 25 Jahre: Präsident des Landesverbandes und Bezirks-/Kreisverbandsleiter
  • 40 Jahre und mehr: Präsidentin der DLRG und Präsident des Landesverbandes

 

Die Bestellung/der Kauf der Urkunden und Abzeichen ist direkt über die Materialstelle aufzugeben. Anträge müssen dem Landesverband nicht vorgelegt werden. Die Urkunden ab 25 Jahre werden von der Materialstelle an den LV geschickt, dort unterzeichnet und dem zuständigen Bezirk/Kreisverband weitergeleitet. Dort erfolgt die Unterschrift durch den Bezirks-/Kreisverbandsleiter. Danach geht die Urkunde an die örtliche Gliederung.

Verdienstzeichen Bronze

  • Mitglieder, die wenigstens 6 Jahre in der DLRG in vorbildlicher Weise aktiv tätig waren
  • Mitglieder mit kürzerer aktiver Tätigkeit, deren Mitarbeit in der DLRG besonders erfolgreich ist und deren Engagement über das übliche Maß hinausgeht oder die durch eine vergleichbare Einzelleistung erheblich hervorragen
  • Nichtmitglieder, die die Aufgaben und Ziele der DLRG besonders fördern

 

Verdienstzeichen Silber

  • Mitglieder, die wenigstens 12 Jahre in der DLRG in vorbildlicher Weise aktiv tätig waren,
  • Mitglieder mit kürzerer aktiver Tätigkeit, die sich durch äußerst erfolgreiche und erheblich über das übliche Maß hinausgehende Mitarbeit um die DLRG außerordentlich verdient machen oder durch mehrere vergleichbare Einzelleistungen besonders hervorragen,
  • hervorragende Persönlichkeiten des In- und Auslandes, die sich durch großzügige Förderung der DLRG verdient gemacht haben

 

Verdienstzeichen Gold

  • Mitglieder, die wenigstens 20 Jahre in der DLRG in vorbildlicher Weise aktiv tätig waren
  • Mitglieder mit kürzerer aktiver Tätigkeit, die sich durch ganz besonders hervorragende und überaus erfolgreiche Mitarbeit in der DLRG auszeichnen
  • hervorragende Persönlichkeiten des In- und Auslandes, welche die DLRG wiederholt großzügig gefördert haben oder sich anhaltend verdient gemacht haben

 

Verdienstzeichen Gold mit Brillant

  • Mitglieder, die wenigstens 30 Jahre in der DLRG in vorbildlicher Weise aktiv tätig waren
  • Mitglieder mit kürzerer aktiver Tätigkeit, die sich in beispielgebender, herausragender Weise in Führungsfunktionen der DLRG auszeichne
  • hervorragende Persönlichkeiten des In- und Auslandes, welche die DLRG wiederholt besonders großzügig gefördert oder sich langanhaltend verdient gemacht haben

 

 

Anträge auf Verleihung des Verdienstzeichens sind von der antragstellenden Gliederung auf dem Dienstweg einzureichen.

 

Über Anträge auf Verleihung des Verdienstzeichens in der Stufe „Bronze“ und „Silber“ entscheidet der Landesverband, in der Stufe „Gold“ und „Gold mit Brillant“ ist die Bewilligung des Bundesverbandes erforderlich.

 

Antragsformulare sind im ISC unter „Anträge“ hinterlegt. Bei Anträgen für die Ehrungsstufen Gold und Gold mit Brillant sollte eine Bearbeitungszeit von insgesamt ca. 6-8 Wochen einkalkuliert werden!

 

Über die Auszeichnung erhalten die Empfänger Urkunden, die wie folgt unterschrieben werden:

Bronze: Präsident des Landesverbands und Bezirksleiter

Silber und Gold: Präsidentin der DLRG und Präsident des Landesverbandes

 

Neben den Urkunden erhalten die zu Ehrenden Broschen (Damen) oder Anstecknadeln (Herren).

Die Medaille wird verliehen, wenn eine Rettung aus Wassergefahr unter schwierigen Umständen durchgeführt wurde.

 

Verdient der Retter eine Ehrung, obgleich die Voraussetzungen für die Verleihung einer Medaille nicht vorliegen, wird eine Belobigung in Form einer Ehrenurkunde ausgesprochen. Die Belobigung und die Verleihung der Medaille setzen voraus, dass der/die Retter die Rettung aus Wassergefahr unter schwierigen Umständen durchgeführt wurde.

 

Anträge auf Ehrung für eine erfolgreiche Lebensrettung sind von der antragstellenden Gliederung auf dem Dienstweg einzureichen.

Besondere Ehrungen / Auszeichnungen des Landesverbandes

Gemäß Beschluss der Landestagung vom 7. Mai 1994 ehrt der Landesverband Hessen Personen, die sich durch hervorragende Förderung der DLRG in Hessen verdient gemacht haben, durch die Verleihung der Ehrennadel des Landesverbandes Hessen e. V.

Die Ehrung ist grundsätzlich verdienten Persönlichkeiten außerhalb der DLRG zugedacht und kann jeweils nur einmal vergeben werden.


Das Verfahren ist wie folgt vorgesehen: Formloser Antrag über den zuständigen Bezirk/Kreisverband an die LV-Geschäftsstelle mit eingehender Begründung, Name und Anschrift der zu ehrenden Person. Bei Anträgen von Gliederungen ist die Zustimmung des Bezirkes/Kreisverbands erforderlich.


Nach Bewilligung durch den Landesverband erfolgt die Zusendung von

  • Ehrenurkunde
  • Ehrennadel
  • Medaille in Schatulle

 

Die Kosten je Ehrung betragen 18,00 €, inkl. Versandkosten und werden durch die antragsstellende Gliederung getragen.

Der Preis wurde nach dem im Jahre 1994 verstorbenen langjährigen Schatzmeister des DLRG Landesverbandes Hessen benannt. Zu seinen Ehren wurde ein jährlicher Geldpreis für Mitgliedersteigerungen ausgelobt und vom Landesverband erstmals 1998 an hessische Gliederungen mit dem größten Mitgliederzuwachs vergeben.Die Verleihung des Preises findet traditionell anlässlich des jährlichen Empfangs des Landesverbandes und der DLRG-Jugend Hessen statt.

Andere Ehrungen / Förderungen (auszugsweise)

Der Ehrenbrief des Landes Hessen ist eine Auszeichnung des Hessischen Ministerpräsidenten für besonderes ehrenamtliches Engagement im Bereich der demokratischen, sozialen oder kulturellen Gestaltung der Gesellschaft.

 

Über die Verleihung eines Ehrenbriefs entscheiden die Landrätinnen oder Landräte beziehungsweise die Oberbürgermeisterinnen oder Oberbürgermeister, in deren Zuständigkeitsbereich die zu ehrenden Personen wohnen. Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.

 

Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise voraus.

 

Für die Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief kommen folgende ehrenamtliche Funktionen in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen in Betracht:

  • Vereinsvorsitzende,
  • stellvertretende Vereinsvorsitzende,
  • Kassen- und Schatzwarte,
  • Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand sowie
  • Schriftführer.

 

Um eine Person zur Auszeichnung mit dem Landesehrenbrief vorzuschlagen, gibt es in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedliche Regelungen, so dass man sich vor Ort über die jeweiligen Formvoraussetzungen informieren muss. Im Vorschlag an die Landrätin oder den Landrat, die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister sollte neben der Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum des Vorgeschlagenen eine Darstellung von Art und Umfang seiner ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten sein. Auch angegeben werden können Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

 

https://staatskanzlei.hessen.de/Unsere-Themen/Orden-und-Ehrenzeichen/Ehrenbrief-des-Landes-Hessen

 

https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/foermlicher_erlass_ehrenbrief08.06.2021.pdf

Um besondere Verdiensten um den Katastrophenschutz in Hessen anzuerkennen und zu würdigen, stiftete der damalige hessische Ministerpräsident Roland Koch im Jahr 2003 die Katastrophenschutz-Medaille (Hessen) zeitgleich mit der Katastrophenschutz-Verdienstmedaille (Hessen).

 

Die Katastrophenschutz-Medaille kann an Angehörige staatlich anerkannter Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes in folgenden Stufen verliehen werden:

 

 Stufe I:
Die Bronzene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 10-jährige aktive Dienstzeit.

 

Stufe II:
Die Silberne Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit.

 

Stufe III:
Die Goldene Katastrophenschutz-Medaille für mindestens 40-jährige aktive Dienstzeit.

 

 

Die Katastrophenschutz-Verdienstmedaille kann verliehen werden für eine Tätigkeit…

  • die zu einer wesentlichen Verbesserung des Katastrophenschutzes beigetragen hat oder die durch mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes gekennzeichnet ist (Bronzene Katastrophenschutz-Verdienstmedaille).
  • die zu einer hervorragenden Verbesserung des Katastrophenschutzes beigetragen hat oder die durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei Einsätzen des Katastrophenschutzes gekennzeichnet ist (Silberne Katastrophenschutz-Verdienstmedaille).
  • in Form eines besonders mutigen und entschlossenen Verhaltens bei Einsätzen des Katastrophenschutzes unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben (Goldene Katastrophenschutz-Verdienstmedaille).

 

 

https://gg112.de/index.php/download/einsatzplanung-katastrohenschutz/49-kats-ehrungs-erlass-ausfuehrungsbestimmungen/file

Durch die Verleihung sollen die Einsatzkräfte für ihr langjähriges Engagement und ihren wichtigen Dienst gewürdigt und weiterhin motiviert werden.


Das für die Bearbeitung und Auszahlung in Mittelhessen zuständige Regierungspräsidium (RP) Gießen ruft die mittelhessische Verbände der Katastrophenschutzdienste auf entsprechende Anträge einzureichen.


Die Anerkennungsprämie wird - gestaffelt nach der aktiven Dienstzeit in der Einsatzabteilung - in Verbindung mit einer Dankesurkunde verliehen.

Entsprechend der Dienstzeit ergeben sich Prämien von einhundert bis eintausend Euro. So erhält ein

  • für zehn Dienstjahre Geehrter 250,- Euro,
  • die Prämie für 20 ehrenamtliche Jahre beträgt 400,- Euro,
  • nach 30 Jahren gibt es 600,- Euro
  • und nach 40 Jahren 1.000,- Euro.


„Die Landesregierung unterstreicht mit den Ehrungen ihre Wertschätzung für die unersetzliche Arbeit der freiwilligen Einsatzkräfte und sagt im Namen der Gesellschaft Danke für den langjährigen Einsatz“, so Ullrich abschließend.


Mit der Prämie erhalten nun neben den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten auch die vielen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz eine Würdigung ihres langjährigen Engagements.

 

Die Prämie als auch die KatS(Verdienst)-Medaillen werden durch die Einheiten auf dem Dienstweg bislang in Papierform über die unteren KatS-Behörden (Landkreise) beantragt. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann durch die jeweiligen RP'en.

 

Hier ist (eigentlich schon seit Anfang 2021) vorgesehen, die Anträge digital einzureichen. Da werden sich vermutlich auch "Laufwege" ändern, hier sollen auch die Landesverbände der HiOrgs in den Prüfweg eingebunden werden. Sobald das neue Verfahren "scharfgeschaltet" wird, werden wir euch und die Einheiten entsprechend informieren....

 

https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/gefahrenabwehr/brandschutz/anerkennungspr%C3%A4mie

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