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Wasserrettungsdienst

NRW hat das Konzept der Wasserrettungszüge geändert

Veröffentlicht: 02.10.2019
Autor: Peter A. Fischer

Das seit 2008 unveränderte Konzept über die Wasserrettungszüge in Nordrhein-Westfalen wurde geändert und verabschiedet.

Es gibt im Wesentlichen folgende Änderungen:
Der Wegfall einer Bootsgruppe wird durch eine neu hinzugekommene Strömungsrettergruppe mit IRB und Raft kompensiert.
Neu hinzugekommen ist ebenfalls ein Logistiktrupp, der zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit des Wasserrettungszuges dient, indem er die notwendige technische Unterstützung bietet um einen autarken Einsatz zu ermöglichen. Gleichfalls sichert er die Einsatzstelle landseitig ab.
Die Bootskategorien wurden neu definiert:
A - Taucher- und Transportboote über 4 m Länge und über 40 PS
B - Hochwasserboote (mit Rädern) 3-5 m Länge und über 15 PS
C - Raft bzw. IRB
Alle Helfer müssen das Deutsche Rettungsschwimmanzeichen in Silber besitzen.
Die genauen Vorausetzungen für die Einsatzkräfte der DLRG sind nach wie vor in der Prüfungsordnung Gefahrenabwehr der DLRG geregelt.
Der Zug umfasst nunmehr eine Personalstärke von 1-10-37=48

Genaueres findet ihr im
Konzept zur landesweiten, einheitlichen überörtlichen Hilfe: Wasserrettungszug Nordrhein-Westfalen
vom September 2019.

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