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Wasserrettungsdienst

Neue GUV-Regel für das Einsatztauchen

Veröffentlicht: 02.04.2017
Autor: Peter A. Fischer

Die neue, seit April gültige DGUV Regel 105-002 bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen und ist für das Einsatztauchen in der DLRG verbindlich.

Die neue, seit April gültige DGUV Regel 105-002 bietet konkrete Hilfestellungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bei Taucheinsätzen in Hilfeleistungsunternehmen. Sie umfasst die wichtigsten Präventionsmaßnahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzziele zu erreichen und ist für das Einsatztauchen in der DLRG vebindlich.

Wichtig: Die DLRG-Gliederung hat für jeden ihrer Taucher bzw. für jede ihrer Taucherin, Sicherheitstaucher bzw. Sicherheitstaucherin die in 5.6 genannte Ausrüstung zu stellen.

Die pdf-version finden Sie [hier].

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