Kontakt
Kontakt-Icon

Kontakt

Schreib uns eine E-Mail mit Fragen, Kommentaren oder Feedback.

Rettungsfähigkeit für Sportlehrkräfte in Hessen

 

Alles auf einen Blick

„Eine Person ist rettungsfähig beim Schwimmen, Baden und im Wassersport, wenn sie an jeder Stelle des Beckens oder der Wasserfläche, an der sie unterrichtet oder die verantwortliche Aufsicht führt, einen Menschen retten und nach seiner Rettung an Land erstversorgen kann.
Die Rettungsfähigkeit beim Schwimmen, Baden und im Wassersport gemäß §21 Abs. 5 AufsVO wird in der Regel durch den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze nachgewiesen.
Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit nach spätestens fünf Jahren kann durch die Teilnahme an einem akkreditierten Fortbildungskurs (Auffrischungskurs) oder durch Teilnahme an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erfolgen.“ -
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften für die Aufsicht im Schulsport (Sporterlass) vom 5.10.2016

Anmeldungen zu Auffrischungskursen der DLRG sind über den Server der Hessischen Lehrkräfteakademie möglich. Bei Interesse an einem Wiederholungskurs zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen in Bronze wenden Sie sich bitte an eine DLRG-Gliederung in Ihrer Nähe.

Als Ansprechpartner für Schulämter, Schulen und Lehrkräfte stehen neben den Koordinatoren für die Bildungsregionen auch die örtlichen DLRG-Gliederungen direkt zur Verfügung.

Diese Website benutzt Cookies.

Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.

Wesentlich

Statistik

Marketing

Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.