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Unterstütze die DLRG mit deiner Mitgliedschaft

Mit der Mitgliedschaft in der DLRG Lüdenscheid unterstützt du unsere Arbeit.

Kinder und Jugendliche, die das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze besitzen, können als Mitglied am Training unserer Jugendgruppe teilnehmen.

Erwachsene Mitglieder haben die Möglichkeit am freien Mitgliedertraining teilzunehmen.

Unser Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und beträgt z.Zt. 43 € für Jugendliche und 49 € für Erwachsene.

Familien (ab 3 Personen) erhalten eine Familienermäßigung von 20% auf die Einzelbeiträge.


 

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss in Textform bis zum 31.10. eines Jahres erfolgen und wird zum Jahresende wirksam.
 


 

Satzung

I. Name, Sitz, Zweck

§ 1 (Name, Sitz)
  1. Die Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine Gliederung der am 19.10.1913 gegründeten Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
  2. Die Ortsgruppe führt den Namen:
    Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
    Landesverband Westfalen
    Bezirk Märkischer Kreis
    ORTSGRUPPE LÜDENSCHEID E. V.
    abgekürzt:
    DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V.
    bzw.:
    DLRG-OG Lüdenscheid e. V.
    Ihr Tätigkeitsgebiet umfaßt im Land NRW  die Stadt Lüdenscheid.
  3. Vereinssitz der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. ist Lüdenscheid.
  4. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 (Zweck)
  1. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. ist eine gemeinnützige, selbständige Einrichtung, in der grundsätzlich ehrenamtlich und freiwillig gearbeitet wird; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen sowie die Förderung des Sports und der allgemeinen Jugendpflege, insbesondere der sportlichen Jugendarbeit.
  3. Zu den Aufgaben nach Abs. 2 gehören insbesondere:
    - Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im  Wasser,
    - Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser
    - Förderung des Anfängerschwimmens,
    - Förderung des Schulschwimmunterrichts,
    - Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Funkern, und Tauchern sowie Erteilung entsprechender Befähigungszeugnisse,
    - Planung und Organisation des W asserrettunsdienstes,
    - Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und im Wasser,
    - Mitwirkung im Rahmen des Rettungsgesetzes des Landes NRW ,
    - Natur- und Umweltschutz am und im Wasser,
    - Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
    - Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen und Behörden,
    - Förderung sportlicher Übungen  und Leistungen vom Freizeit- bis zum Leistungssport,
    - Förderung der allgemeinen, insbesondere der sportlichen Jugendpflege,
    - Durchführung von Volkssportveranstaltungen.
  4. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  5. Mittel der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. dürfen nur für satzungesmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der DLRG.
  6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der DLRG-Ortsgruppe  Lüdenscheid e. V. fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf Erstattung der Auslagen, die im Auftrage des Vorstandes der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. entstanden sind.

 

§ 3 (Geschäftsjahr)

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

II. Mitgliedschaft und Gliederung

§ 4 (Mitgliedschaft)
  1. Mitglieder der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. können Einzelpersonen, Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch ihre Eintrittserklärung die Satzungen der DLRG, des Landesverbandes W estfalen e. V. der DLRG, des Bezirks Märkischer Kreis e. V. der DLRG und der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. sowie die Ordnungen der DLRG an.
  2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. . Über die Annahme des schriftlich vorzulegenden Aufnahmeantrages entscheidet der Vorstand der DLRG-Ortsgruppe  Lüdenscheid e. V.
  3. Das Mitglied übt seine Rechte und Pflichten in dieser Gliederung aus und wird gegenüber der übergeordneten Gliederung durch die gewählten Delegierten der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. vertreten.
  4. Die Ausübung der Mitgliederrechte ist davon abhängig, daß der Beitrag für das laufende oder das vorausgegangene Geschäftsjahr gezahlt ist.
  5. Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres ausgeübt werden. Das passive Wahlrecht beginnt mit Eintritt der Volljährigkeit..
  6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß.
    a) Die Austrittserklärung eines Mitglieds wird zum Ende eines Geschäftsjahres wirksam und muß bis spätestens 31. Oktober eines Jahres schriftlich erklärt werden.
    b) Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von zwei Jahresbeiträgen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft  nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt  werden.
    c) Den Ausschluß aus der DLRG regelt die Ehrenratsordnung.
    Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt die Beitragspflicht mit Ablauf des Geschäftsjahres.
  7. Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, deren Höhe, unter Berücksichtigung der an Bezirk, Landesverband und Präsidium abzuführenden Anteile, von der Ortsgruppentagung festzulegen ist. Der Jahresbeitrag ist zu Beginn eines Jahres im Voraus fällig.
  8. Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz des ehemaligen Mitglieds befindliche Eigentum der DLRG an die zuständige Gliederung zurückzugeben; scheidet ein Mitglied aus einer Funktion aus, hat es die entsprechenden Unterlagen unverzüglich an die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. abzugeben.
  9. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
  10. Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mitglieder wird die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. nicht  verpflichtet.
§ 5 (Tätigkeit in der DLRG-Ortsgruppe)

Alle Personen, die aktiv in der Verwaltung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. und in der Ausbildung oder im Rettungswachdienst tätig
werden, müssen Mitglieder der DLRG werden.

§ 6 (Verhältnis zum LV Westfalen e. V. der DLRG und zum Bezirk Märkischer Kreis e. V. der DLRG)
  1. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. erkennt die Satzungen der DLRG, des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG und des Bezirkes Märkischer Kreis e.V. der DLRG an und verpflichtet sich, ihre Satzung grundsätzlich mit den vorgenannten Satzungen in Einklang zu halten.
  2. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. verpflichtet sich, dem Landesverband W estfalen e.V. der DLRG und dem Bezirk Märkischer Kreis e.V. der DLRG insbesondere folgende Rechte einzuräumen:
    a) Das Recht zur Kontrolle auf satzungsgemäße Führung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. .
    b) Das Recht zur Kontrolle auf ordnungsgemäße Ausbildung gemäß der Deutschen Prüfungsordnung.
    c) Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. stellt im Bedarfsfall geeignete Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zur Mitarbeit in den Gremien der übergeordneten Gliederungen ab.
    d) Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. führt die den übergeordneten Gliederungen zustehenden Beitragsanteile pünktlich zu den vereinbarten Terminen an den Bezirk Märkischer Kreis e.V. der DLRG ab.
    e) Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. stellt dem Bezirk Märkischer Kreis e.V. der DLRG am Ende des Geschäftsjahres Kopien der Jahresabschlüsse sowie Kopien der Niederschrift der Jahreshauptversammlung zur Verfügung.
    f) Nach Umbesetzung von Ämtern bzw. Neuwahlen stellt die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. dem Bezirk Märkischer Kreis e.V. der DLRG eine entsprechende Personennachweisung zu.
  3. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. arbeitet in ihrem Geltungsbereich grundsätzlich selbständig und eigenverantwortlich.

 

§ 7 (Jugend)
  1. Die DLRG-Jugend ist eine Gemeinschaft von Jugendlichen in der DLRG.
  2. Die Bildung einer Jugendgruppe in der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeit stellt ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe in der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. dar.
  3. Inhalt  und Form der Jugendarbeit vollziehen sich nach der Jugendordnung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V., die vom Jugendtag der Ortsgruppe beschlossen wird und der  Genehmigung des Ortsgruppenvorstandes bedarf.

III. Organe

 

§ 8 (Ortsgruppentagung)
  1. Die Ortsgruppentagung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. ist das oberste Organ. Sie wird gebildet aus den stimmberechtigten Mitgliedern der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V, und den Mitgliedern des Vorstandes.
  2. Die Ortsgruppentagung muß jährlich erfolgen. Alle 3 Jahre finden Vostandswahlen statt. Eine außerordentliche Ortsgruppentagung muß einberufen werden, wenn es der Vorstand mit einfacher Mehrheit beschließt oder wenn es mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder der Ortsgruppe schriftlich verlangt.
  3. Zu den ordentlichen Ortsgruppentagungen muß mindestens 3 Wochen vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Zur Einberufung einer außerordentlichen Ortsgruppentagung genügen 2 Wochen.
  4. Anträge zu den Tagungen sind schriftlich 8 Tage vor deren Beginn einzureichen. Später eingereichte Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  5. Beschlüsse der Ortsgruppentagung werden mit einfacher Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Abstimmungen können mit Handzeichen erfolgen; auf Antrag muß geheime Abstimmung erfolgen.
  6. Die Ortsgruppentagung gibt die Richtlinien für die Tätigkeit der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. und behandelt alle Fragen. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes, der Referenten sowie der Revisoren entgegen; sie ist zuständig für:
    a) Wahl des Ortsgruppenvorstandes (§9 Abs. 2, a - f ) und deren mögliche Stellvertreter,
    b) Bestätigung der W ahl des Vorsitzenden der DLRG-Jugend und seines Stellvertreters,
    c) Wahl der Kassenprüfer,
    d) Entlastung des Ortsgruppenvorstandes,
    e) Wahl der Delegierten zur Bezirkstagung,
    f)  Satzungsänderungen,
    g) Berufung von Referenten auf Vorschlag des Ortsgruppenvorstandes
    h) Auflösung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V.
  7. Bei allen Tagungen ist eine Anwesenheitsliste anzulegen und eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschrift ist vom Protokollführer sowie vom Vorsitzenden oder von einem der stellvertretenden Vorsitzenden zu unterzeichnen.
  8. Der Vorsitzende der Ortsgruppe bestimmt den Zeitpunkt der Ortsgruppentagung, beruft sie ein, bestimmt den äußeren Rahmen und leitet sie. Im Verhinderungsfall vertritt ihn ein stellvertretender Vorsitzender.

 

§ 9 (Ortsgruppenvorstand)
  1. Der Ortsgruppenvorstand sorgt für die Zusammenfassung aller in der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. wirkenden Kräfte. Er berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die nicht der Ortsgruppentagung vorbehalten sind. Der Ortsgruppenvorstand sorgt für die Ausführung der gefaßten Beschlüsse und ist für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung verantwortlich.
  2. Den Ortsgruppenvorstand bilden:
    a) Vorsitzender
    b) bis zwei Stellv. Vorsitzende
    c) Geschäftsführer
    d) Kassenwart
    e) Technischer Leiter Einsatz
    f) Technischer Leiter Ausbildung
    g) Vorsitzender der DLRG-Jugend
    Im Bedarfsfall können für die Buchstaben c) bis f) je ein Stellvertreter gewählt werden, der dann im Verhinderungsfall des Amtsinhabers stimmberechtigt im Ortsgruppenvorstand ist. Personalunion ist möglich.
  3. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme
  4. Vorstand im Sinne des §26  BGB sind der Vorsitzende und seine Stellvertreter; jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis wird ein stellvertretender Ortsgruppenvorsitzender bei Verhinderung des Ortsgruppenvorsitzenden tätig.
  5. Der Vorsitzende führt grundsätzlich den Vorsitz im Ortsgruppenvorstand, im Verhinderungsfalle vertritt ihn ein stellvertretender Vorsitzender.
  6. Die Mitglieder des Vorstandes mit Ausnahme vom g) und ihre gemäß Abs. 2 c) – f) gewählten möglichen Stellvertreter werden von der Ortsgruppentagung bis zur nächsten ordentlichen Ortsgruppentagung, in der Vorstandswahlen gem. § 8 Abs. 2 stattfinden, gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Beginn der Neuwahlen. Ihre Wahl erfolgt geheim. W enn kein Mitglied der Ortsgruppentagung widerspricht, kann offen gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der Mehrheit nicht mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  7. Der Vorsitzende der DLRG-Jugend der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. und sein Stellvertreter, die von der Ortgruppenjugend gewählt werden, sind von der Ortsgruppentagung zu bestätigen. Bei Änderung während der Amtszeit ist für die Bestätigung der Ortsgruppenvorstand zuständig.
  8. Die Referenten der Ortsgruppe können nach Bedarf auf Einladung des Vorstandes an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht teilnehmen.

 

IV. Sonstige Bestimmungen

 

§ 10 (Prüfungen)

Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art und Durchführung dieser Prüfungen werden durch die
Prüfungsordnung der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen geregelt; sie sind für Prüfer und Prüfungsteilnehmer bindend.

§ 11 (DLRG-Material)
  1. Das zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigte Material (DLRG-Material) wird von der DLRG selbst vertrieben. Es ist gesetzlich zu schützen.
  2. Die DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, daß das zur Aufgabenerfüllung verwendete Material, das nicht von der Materialstelle der DLRG bezogen wird, der Gestaltungsordnung entspricht und geeignet ist.
  3. Für Verwaltung und Vertrieb des Materials im Bereich der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. ist der Geschäftsführer verantwortlich.
§ 12 (Ehrungen)

Ehrungen erfolgen nach der Ehrungsordnung der DLRG.

§ 13 (Satzungsänderungen)
  1. Satzungsänderungen können grundsätzlich (Ausnahmen s. Abs. 3) nur von der Ortsgruppentagung beschlossen werden. Zu einem Beschluß auf Satzungsänderung ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen erforderlich.
  2. Die beantragte Satzungsänderung muß im Wortlaut mit schriftlicher Begründung in der Einladung zur Ortsgruppentagung ( § 8 Abs. 3) bekanntgegeben werden.
  3. Der Ortsgruppenvorstand wird ermächtigt, Satzungsänderungen, die vom Registergericht oder vom Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst zu beschließen und anzumelden.
  4. Jede Satzungsänderung bedarf der Genehmigung des Vorstandes des Bezirks Märkischer Kreis e.V. der DLRG und des Landesverbandes Westfalen e.V. der DLRG.
§ 14 (Auflösung)
  1. Die Auflösung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e. V. kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens sechs Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Ortsgruppentagung mit einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung der DLRG-Ortsgruppe Lüdenscheid e.V. oder W egfall ihres bisherigen Zwecks, fällt deren Vermögen dem Bezirk Märkischer Kreis e.V. der DLRG, dem Landesverband W estfalen e.V. der DLRG, der DLRG oder nach Einwilligung des zuständigen Finanzamtes einer anderen gemeinnützigen Organisation mit gleichen oder artverwandten Zielsetzungen zu.
§ 15 (Beschluß)

Diese Satzung ist am 19. 10. 1984 in Lüdenscheid beschlossen worden, sie wurde durch Beschlüsse vom 28. 09. 1991 / 24. 03. 1995 / 12. 04. 1996 / 23.06.2005 geändert bzw. ergänzt.

 


 

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