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Schwimmen und Rettungsschwimmen

Die Schwimm- und Rettungsschwimmausbildung gehören zu den Kernaufgaben der DLRG.

Die DLRG-Ortsgruppen bieten eine Vielzahl von Angeboten und Kursen. Die Schwimm- und Erste-Hilfe-Ausbildungen finden ausschließlich in diesen örtlichen Gliederungen statt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Gliederung sämtliche Kursbereiche abdeckt. Erfahre bei uns mehr darüber, wie du schwimmen lernen kannst.

Anmeldungen sind nur direkt bei deiner Ortsgruppe vor Ort möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite findest du eine Sammlung von häufig gestellten Fragen zu Schwimm- und Rettungsschwimmabzeichen sowie zu Lizenzen und zum Breiten- und Gesundheitsport.

1. Wie finde ich heraus, wo in meiner Nähe der nächste Schwimmkurs / Rettungsschwimmkurs stattfindet?

In rund 2.000 DLRG-Gliederungen bundesweit werden Schwimmkurse oder Kurse zum Rettungsschwimmabzeichen angeboten. Gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt, die Auskunft zu den jeweiligen Kursen geben.

2. Kann ein verloren gegangenes Abzeichen oder eine Lizenz neu ausgestellt werden?

Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen bzw. erlangte Lizenzen. Der Ersatz von Abzeichen oder Lizenzen kann nur von der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist ein solcher Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Dabei ist die jeweilige Gliederung verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.

3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um als Lehrer / Erzieher / Betreuer mit einer Gruppe schwimmen gehen zu dürfen?

Die genauen Voraussetzungen werden durch den jeweiligen Arbeit- bzw. Auftraggeber vorgegeben.

Die DLRG empfiehlt aber grundsätzlich, das Rettungsschwimmabzeichen Silber zu erwerben.

4. Dürfen bei der Prüfung von Seepferdchen oder Jugendschwimmabzeichen Schwimm- oder Taucherbrillen verwendet werden?

Laut Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen (II.1) sind alle Übungen und Prüfungen grundsätzlich ohne Hilfsmittel durchzuführen. Da bei Tauchprüfungen und Übungen zum Tauchen das wesentliche Ziel die Orientierung unter Wasser ist, ist die Schwimmbrille in solchen Fällen als Hilfsmittel anzusehen, da dadurch die Orientierung unter Wasser erheblich erleichtert wird.

5. Ausbildung: Was sind Hilfsmittel im Sinne der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen?

Aufgrund einer fortschreitenden Dynamik des Marktes entwickelt sich eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die in ihrer Gesamtheit nicht gesondert aufgelistet werden können.

Im Sinne der Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen ist als Hilfsmittel anzusehen, was das Erreichen des Kernziels der Prüfung erleichtert.

Beispiele:

Aufgabe: 400 m Schwimmen innerhalb von maximal 25 Minuten
Kernziel der Prüfung: Überprüfung des audauernden Schwimmens
Hilfsmittel: Flossen zur Erhöhung der Schwimmgeschwindigkeit

Aufgabe: Heraufholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m Tiefe von der Wasseroberfläche aus
Kernziel der Prüfung: Orientierung unter Wasser mit geöffneten Augen
Hilfsmittel: Schwimm- oder Taucherbrille zum Erleichtern der Orientierung

1. Wie finde ich heraus, wo in meiner Nähe der nächste Schwimmkurs / Rettungsschwimmkurs stattfindet?

Rund 2000 DLRG-Gliederungen bundesweit bieten Schwimmkurse oder Kurse zum Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens an. Gehe bitte auf die Seite: "Finde uns in der Nähe. Die DLRG Deutschlandweit". Dort werden DLRG-Ortsgruppen in deiner Umgebung und die Kontaktdaten angezeigt, die Auskunft über entsprechende Kurse geben können.

2. Wie lange dauert ein Kurs zum Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens?

Die Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen schreibt einen Umfang von mind. 16 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten vor. Der Organisationsrahmen (Wochenendkurs, wöchentliche Termine usw.) ist dabei von den Gegebenheiten vor Ort (z. B. Verfügbarkeit von Wasserfläche) abhängig. Auskünfte erteilen die entsprechenden DLRG-Gliederungen. Für die Rettungsschwimmabzeichen Silber und Gold muss ein Erste Hilfe-Kurs (9 LE) absolviert werden.

3. Wie viel kostet der Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens?

Die Teilnehmergebühren für den Erwerb eines Rettungsschwimmabzeichens sind nicht pauschal festgelegt, da sie von einer Vielzahl an ortsspezifischen Variablen abhängig sind. Dies sind vor allem evtl. anfallende Kosten für die Bädernutzung.

Auskünfte über anfallende Kosten erteilen die entsprechenden Gliederungen.

4. Muss ich vor dem Erwerb des Rettungsschwimmabzeichens Silber das Rettungsschwimmabzeichen Bronze erwerben?

Nein, das Rettungsschwimmabzeichen Silber kann ohne weitere Abzeichen und Prüfungen als Voraussetzung erworben werden.

5. Kann ein verloren gegangenes Abzeichen oder eine Lizenz neu ausgestellt werden?

Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen oder erlangte Lizenzen. Ein Ersatz kann nur bei der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist der Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Die jeweilige Gliederung ist jedoch verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.

6. Wie lange ist das Rettungsschwimmabzeichen gültig?

Als Urkunde behält das Rettungsschwimmabzeichen (DRSA) seine Gültigkeit, ohne dass eine Verlängerung notwendig ist.

Je nach Zweck und Einsatz ist jedoch ein Aktualisierungsrhythmus notwendig, der vom Träger des Einsatzes ausgeht. Für einen Einsatz in der Schule richtet sich der Rhythmus z. B. nach dem Erlass des jeweiligen Kultusministeriums.

Die DLRG empfiehlt die regelmäßige Auffrischung (mind. alle 4 Jahre). Für weitere Fragen ist der Kontakt zum Träger des Einsatzes oder der entsprechenden Behörde zu suchen.

7. Was sind Hilfsmittel im Sinne der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen?

Auf Grund einer fortschreitenden Dynamik des Marktes entwickelt sich eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die in ihrer Gesamtheit nicht gesondert aufgelistet werden können.

Im Sinne der Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen ist als Hilfsmittel anzusehen, was das Erreichen des Kernziels der Prüfung erleichtert.

Beispiele:

Aufgabe: 400 m Schwimmen innerhalb von maximal 25 Minuten
Kernziel der Prüfung: Überprüfung des audauernden Schwimmens
Hilfsmittel: Flossen zur Erhöhung der Schwimmgeschwindigkeit

Aufgabe: Heraufholen eines Gegenstandes aus ca. 2 m Tiefe von der Wasseroberfläche aus
Kernziel der Prüfung: Orientierung unter Wasser mit geöffneten Augen
Hilfsmittel: Schwimm- oder Taucherbrille zum Erleichtern der Orientierung

8. Ist mein in Deutschland erworbenes Rettungsschwimmabzeichen auch in anderen Ländern gültig?

Durch die International Life Saving Federation (ILS) wird eine transnationale Anerkennung von Ausbildungsnachweisen bereitgestellt. Diese Tabellen sind unter folgendem Link zu finden:

Äquivalenztabellen

Bei detaillierten Nachfragen geben die jeweiligen nationalen Wasserrettungsorganisationen Auskunft. Eine Liste aller Mitglieder der ILS ist über den folgenden Link zu finden:

Mitglieder der ILS

1. Kann ein verloren gegangenes Abzeichen oder eine Lizenz neu ausgestellt werden?

Durch die DLRG erfolgt keine zentrale Datenerfassung über absolvierte Prüfungen oder erlangte Lizenzen. Ein Ersatz kann lediglich nur bei der Gliederung ausgestellt werden, bei der sie erworben wurde. Laut Prüfungsordnung ist der Ersatz nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs möglich. Die jeweilige Gliederung ist verpflichtet, Prüfungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.

1. Wie kann ich die ÜL-B-Lizenz "Sport in der Prävention" erwerben?

Über den DLRG Bundesverband kann die Übungsleiterlizenz „Sport in der Prävention“ mit dem Profil „Bewegungsraum Wasser“ auf zweiter Lizenzstufe (ÜL-B) erworben werden. Die Ausbildung ist modularisiert aufgebaut und besteht aus:

  • 2 Grundlagenmodulen mit je 15 LE
  • 2 auswählbaren Fachmodulen mit je 15 LE
  • 1 Lizenzlehrgang

Der Lehrgang wird sowohl für die Zielgruppe Erwachsene, als auch für die Zielgruppe Kinder/Jugendliche angeboten.

Für die Zulassung zum Lizenzlehrgang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • gültige Trainer C Lizenz (Rettungsschwimmen, Rettungssport, Schwimmen) oder gültige Übungsleiter C Lizenz Breitensport sportartübergreifend (Bezug zu Aquasport muss erkennbar sein) oder Lehrschein
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (nicht älter als 2 Jahre)
  • Teilnahme an den Grundlagenmodulen 1 und 2 (30 LE) und an weiteren Fachmodulen (mind. 30 LE)
  • eine Übersicht über die Lehrgänge ist unter folgendem Link zu finden:

Lehrgangsübersicht Bildungswerk (unter Themengebiet „Prävention im Breitensport“ auswählen)

2. Kann ich bisherige Ausbildungen für die Ausbildung ÜL-B „Sport in der Prävention“ anerkennen lassen?

Grundsätzlich ist es möglich, andere Ausbildungen (z. B. Wassergymnastik Kursleiter, Physiotherapeut u. ä.) für Teile der Ausbildungen anerkennen zu lassen.
Die Anerkennung erfolgt per Einzelfallentscheidung, sodass keine allgemeinen Aussagen getroffen werden können. Grundsätzlich sollten jedoch beide Grundmodule besucht werden.

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