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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Nürnberg-Roth-Schwabach e.V. findest du hier .

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Wir bitten um Berücksichtigung der nachfolgenden Themen

Informationen für Zutrittsberechtigte des Hallenbades der Bereitschaftspolizei Nürnberg

Das Gelände der IV. Bereitschaftspolizeiabteilung ist ein geschlossener Sicherheitsbereich

Zugang zum Bad

Zutritt zum Schwimmbad haben nur Trainingsteilnehmer der DLRG, sowie Begleitpersonen, die vorab auf einer Liste an die Zugangskontrolle der IV. BPA Nürnberg gemeldet wurden.

Die Identität wird an der Zugangskontrolle überprüft. Eine aktuelle Liste ist an der Zugangskontrolle der IV. Bereitschaftspolizei Nürnberg hinterlegt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der DLRG müssen sich auf die Zugangsliste unter Angabe der gewünschten Trainingsgruppe eintragen lassen.

Letzter Einlass an der Zugangskontrolle ist um 20:00 Uhr. Ein Aufenthalt im Gelände außerhalb der Trainingszeiten ist nicht zulässig.

Das Bad muss auf dem gekennzeichneten Weg betreten und auch wieder verlassen werden. Die vorhandenen Gehwege sind zu benutzen und auf Fahrzeugverkehr ist zu achten.

Es gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:


Kinder bis zum 14. Lebensjahr:

An der Zugangskontrolle ist der DLRG-Mitgliedsausweis vorzulegen. Bitte nicht abgeben. Der Ausweis wird für die Anwesenheitserfassung im Bad benötigt.
Für jede Schwimmstunde sammelt sich die Gruppe vor der Zugangskontrolle und betritt gemeinsam das Gelände der IV. BPA Nürnberg. Nach Trainingsende verlässt die Gruppe das Gelände gemeinsam.

Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und Erwachsene:

An der Zugangskontrolle ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Führerschein), bei Jugendlichen ist ein geeignetes Dokument (z.B. Versichertenkarte / Schülerausweis / Fahrausweis) vorzulegen. Der Ausweis wird für die Dauer des Aufenthaltes auf dem Gelände an der Zugangskontrolle einbehalten.

Parken

Parken ist auf dem Großparkplatz, nach vorheriger Anmeldung an der Zugangskontrolle der IV. BPA Nürnberg, möglich. Die Kurzzeitparkplätze sind nach der Anmeldung an der Zugangskontrolle wieder freizumachen. Ein Parken während des Trainings ist dort nicht gestattet.

Ein Einfahren in die IV. BPA Nürnberg ist den Trainingsteilnehmern nicht gestattet.

Ausnahmen gelten für erkennbare Einsatzfahrzeuge der DLRG und auf Antrag für Gehbehinderte mit entsprechendem Ausweis und nach vorheriger Rücksprache mit der Leitung Ausbildung der DLRG. Es sind die nicht reservierten Parkplätze hinter der Turnhalle zu nutzen.

Anwesenheitserfassung im Hallenbad

Bei jedem Trainingsbesuch ist die Anwesenheit erfassen zu lassen. Dies ist aus Versicherungsgründen wie auch für wichtige interne DLRG-Vorgänge vonnöten.

Für die Anwesenheitserfassung wird Folgendes benötigt:

  • Mitgliedsausweis mit QR-Code der DLRG Nürnberg-Roth-Schwabach oder
  • QR-Code aus der "Meine DLRG" App
  • Bei Probetraining: Namen nennen

Die Anwesenheit wird am Fenster der Aufsichtskabine, welches über das Foyer erreichbar ist, erfasst. Dafür wird einfach der Mitgliedsausweis oder QR-Code aus der App eingescannt.

Danach kann das Hallenbad über die Umkleiden entsprechend betreten werden.

Regelmäßige Anwesenheit im Bad

Die DLRG Nürnberg ist von der Bereitschaftspolizei angehalten, den Teilnehmerkreis der Zutrittsberechtigten zum Gelände bzw. zum Hallenbad so gering wie möglich zu halten.

Um Personen, die nicht regelmäßig zum Training (auch freies Schwimmen) erscheinen, zu erkennen, werden die erfassten Anwesenheiten der Personen ausgewertet.

Um auf der Zutrittsliste zu bleiben, ist Folgendes notwendig:

  • regelmäßige Teilnahme in min. einer Trainingsgruppe der BePo
  • Abwesenheiten (z.B. Krankheit, Urlaub etc.) müssen über den DLRG-Account (Benutzerkonto) über das Internet-Service-Center (ISC) oder die "Meine-DLRG" App erfasst werden
  • keine Abwesenheit > 2 Monate

Personen ohne erfasste Abwesenheit werden durch die Leitung Ausbildung angeschrieben. Das Nichteagieren auf die E-Mail hat die Austragung aus der Zutrittsliste wie auch aus der Trainingsgruppe zur Folge.

Wir bitten zu berücksichtigen, dass evtl. der Trainingsplatz durch eine andere Person besetzt wird. Falls es die Kapazitäten nicht zulassen, ist dann eine sofortige Wiederaufnahme in die alte Trainingsgruppe nicht möglich. In diesem Fall muss dann auf einen neuen Trainingsplatz gewartet werden.

Begleitpersonen

Für Begleitpersonen gelten folgende Regeln:

Pro teilnehmender Person an einem Schwimmtraining darf eine Begleitperson auf die Zutrittsliste eingetragen werden.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden gebeten, entsprechende Fahrgemeinschaften zu bilden. Somit muss nicht für jeden Teilnehmenden eine Begleitperson registriert werden.

Während des Schnuppertrainings:

Eine Begleitperson darf das Kind mit in das Hallenbad begleiten. Begleitpersonen dürfen den Trainingsbetrieb nicht stören.

Nach dem Schnuppertraining:

Die Begleitpersonen können gerne im Foyer Platz nehmen und die Kinder/Jugendlichen durch die Glaswand beobachten.

 

Ein Spazierengehen durch das Sportzentrum bzw. über das Gelände ist strengstens untersagt.

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