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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Winsen/Aller e.V. findest du hier .
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Wir, die DLRG, sind eine gemeinnützig anerkannte Organisation in Deutschland. Konkret heißt das: Wir engagieren uns für das Gemeinwohl, arbeiten ohne wirtschaftlichen Gewinn und retten so jedes Jahr Hunderte Menschenleben.
Bevor du dich dafür entscheidest, uns zu unterstützen, wollen wir dir zeigen, was gemeinnützig bedeutet, ab wann eine Organisation als gemeinnützig gilt und welche Vorteile und Verpflichtungen mit der Gemeinnützigkeit einhergehen.
Im Sprachgebrauch beschreibt der Begriff „gemeinnützig“ Projekte und Organisationen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, der Allgemeinheit also etwas Gutes tun. Meistens geht es dabei um ehrenamtliches Engagement oder Spenden.
In Deutschland ist der Begriff „Gemeinnützigkeit“ auch in der Abgabenordnungdefiniert: Dort heißt es, dass eine Organisation als gemeinnützig gilt, wenn sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert. Ist das der Fall, kann sie sich zudem steuerrechtlich begünstigen oder befreien lassen.
Gilt eine Organisation laut Abgabenordnung als gemeinnützig, weil sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördert, kann sie zusätzlich bei Steuern begünstigt oder ganz von ihnen befreit werden. Dazu muss sie allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
1. Die Organisation weist den gemeinnützigen Zweck in der Satzung aus.
2. Die Organisation verpflichtet sich in der Satzung dazu, die Einnahmen unmittelbar und ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck zu verwenden.
3. Die Organisation weist im Jahresabschluss nach, dass sie die Voraussetzungen zur Steuerbegünstigung erfüllt und erhält alle drei Jahre einen sogenannten Freistellungsbescheid vom Finanzamt.
Verstößt die Organisation gegen die Voraussetzungen und verwendet zum Beispiel die Einnahmen für einen fremden Zweck oder verfolgt wirtschaftliche Zwecke, dann wird ihr die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen.
Erfüllt eine gemeinnützige Organisation die oben genannten Voraussetzungen, sind die Einnahmen von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Die Organisation profitiert zudem von einer Umsatzsteuerbegünstigung (7 Prozent).
Für gemeinnützige Organisationen entfällt ebenfalls die Erbschafts- und Schenkungssteuer. So kann beispielsweise eine Testamentsspende vollständig für den Zweck eingesetzt werden, den die Organisation verfolgt.
Spenderinnen und Spender können die Spenden an den Verein als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wie das geht, zeigen wir dir in unserem Beitrag „Spenden von der Steuer absetzen“.
Hast du den Wunsch zu spenden und nachhaltig etwas zu bewegen, kann es mitunter schwierig sein, die richtige Organisation für deine Spende auszuwählen. Denn viele Organisationen verfolgen einen sinnvollen Zweck. Mit dem Nachweis der Gemeinnützigkeit hast du einen ersten Anhaltspunkt, welche Organisation garantiert dem Allgemeinwohl dient und das auch regelmäßig überprüfen lässt.
Mit unserer Satzung und der Offenlegung unseres Jahresabschlusses erfüllen wir alle Voraussetzungen, um offiziell als gemeinnützig anerkannte Organisation zu gelten.
Mit aller Kraft arbeiten wir daran, zum Allgemeinwohl beizutragen und unseren gemeinnützigen Zweck zu erfüllen: den Ertrinkungstod bekämpfen. All unsere Retterinnen und Retter sind ehrenamtlich im Einsatz und greifen für die eigene Ausbildung, Ausrüstung und Materialien zum Teil sogar in die eigene Tasche. Damit wir mit unserer Arbeit weiterhin Menschen vor dem Ertrinken bewahren können, sind wir auf Spenden angewiesen.
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