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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. findest du hier .

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Beitragsordnung DLRG Ortsgruppe Weener e.V.

§ 1 Zweck der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung dient der Ergänzung der aktuellen Satzung der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. Aus Vereinfachungsgründen schließt die männliche Form der Bezeichnungen auch die weibliche mit ein.

 

§ 2 Abschließender Regelungscharakter

Die Beitragsordnung regelt ausschließlich und abschließend die Beitragszahlungen für die Mitgliedschaft in der DLRG Ortsgruppe Weener e.V. Hier über hinaus getroffene Vereinbarungen sind von vornherein nichtig.

 

§ 3 Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich fällig.

 

§ 4 Zahlungsmodalitäten

Der Beitrag wird mittels Lastschrifteinzugsverfahren durch die Ortsgruppe eingezogen, soweit eine Einzugsermächtigung erteilt worden ist. Liegt eine derartige Einzugsermächtigung nicht vor, ist der Beitrag zum 01.02. des laufenden Kalenderjahres auf das Konto der DLRG Weener zu überweisen. Den Zeitpunkt des Einzugs des Lastschriftverfahrens bestimmt ausschließlich der Vorstand.

 

§ 5 Zusätzliche Kosten

Wird eine durch ein Mitglied erteilte Lastschrift zurückgegeben, werden dem Mitglied die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt, sofern sie durch das Mitglied selbst verschuldet worden sind. Ein derartiges Verschulden liegt u.a. bei Falschangaben, Widerspruch, Kontolöschung oder mangelnder Kontodeckung vor.

 

§ 6 Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung

Das Stimmrecht auf der Jahreshauptversammlung ist an die Zahlung des jährlichen Beitrages gekoppelt. Im Falle des Lastschrifteinzugs gilt bis auf Widerruf das Stimmrecht von vornherein als vorhanden.

 

§ 7 Beiträge

Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 40 € jährlich

Erwachsene 50 € jährlich

Familien 100 € jährlich

 

§ 8 Sonderregelungen zu den Beiträgen

  1. Abweichend von den unter § 8 aufgeführten Beiträgen wurde folgende Übergangsregelung für Erwachsene von dem 19. Lebensjahr bis zum 23. Lebensjahr beschlossen.

Grundsätzlich blieben sie in der Familienmitgliedschaft der Eltern zugehörig; es wird für diesem Zeitraum ein Zusatzbeitrag von 25 € pro Erwachsenen in der Zeitspanne erhoben. Ab dem 24. Lebensjahr ändert sich die Mitgliedschaft auf Einzelmitgliedschaft. Anbei eine genaue Erläuterung:

 

Familienmitgliedschaft

(zwei Erwachsene mit Kindern bis 18 Jahre)

      19 Jahre                                             23 Jahre

Ab 24 Jahren:

Aufheben der Familien-mitgliedschaft

->„normaler“ Erwachsenenbeitrag

Familienbeitrag + pauschaler Beitrag für Erwachsene zwischen 19 Jahren und 23 Jahren

100,00 € Beitrag

100,00 € Familien + 25,00€ pro Erwachsener in der obigen Altersspanne

50,00 € pro Erwachsener

 

2) Personen, die nach dem 01.07. eines laufenden Jahres Mitglied werden, zahlen im Eintrittsjahr auch den vollen Jahresbeitrag.

3) In Ausnahmefällen kann ein Mitglied nur zur Zahlung der Hälfte des normalen Beitrages verpflichtet sein. Die Entscheidung über die Anwendbarkeit der Sonderregelungen obliegt ausschließlich dem Vorstand und ist in jedem Einzelfall zu prüfen.

 

§ 9 Änderungen

Die Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung geändert und angepasst werden. Hinsichtlich einer Umgestaltung gelten die allgemeinen Vorschriften über die Antragsstellung.

 

§ 10 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 28.03.2025 beschlossen und tritt rückwirkend ab 01.01.2025 in Kraft.

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