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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .

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1. Voraussetzungen für einen Einsatz an der Küste

  • Verpflichtung zu mindestens 14 aufeinanderfolgenden Tagen Dienst (in der Vor- und Nachsaison nach Absprache auch weniger). Die Teilnahme an den praktischen Übungen vor Ort ist obligatorisch.
  • Mindestalter: 16 Jahre (bei einigen Wasserrettungsstationen: 18 Jahre)
  • DeutschesRettungsschwimmabzeichen (DRSA) Silber und Erste-Hilfe-Kurs (beides nicht älter als 2 Jahre). Alternativ ein Nachweis der Einsatzfähigkeit gem. 410.2 der Prüfungsordnung Wasserrettungsdienst der DLRG

Eine Teilnahme am Zentralen Wasserrettungsdienst ist ohne diese Nachweise der Einsatzfähigkeit nicht möglich. Alternativ kann die Einsatzfähigkeit durch Vorlage des DRSA Silber (nicht älter als zwei Jahre) nachgewiesen werden. Die jeweilige Prüfung muss vor Anreise an die Küste erfolgt sein.

 

2. Aufgaben im Wachdienst

Zu den Aufgaben im ZWRD-K gehören:

  • die Bewachung der Badezone (Hauptaufgabe)
  • die Aufklärung von Badegästen über die Gefahren im und am Wasser
  • die Versorgung von leichten und schweren Erste-Hilfe-Fällen
  • die Unterstützung und Hilfe bei der Kinder- und Personensuche

 

3. Infos zu den Einsatzzeiten

Die Wasserrettungssaison an der Küste dauert von Mai bis September, an einigen Stationen auch bis Oktober.
Der tägliche Wasserrettungsdienst erfolgt von 9:00 bzw. 10:00 bis 18:00 Uhr.

In der Vor- und Nachsaison (Mai / Juni bzw. September / Oktober) bieten sich besondere Vorteile:

  • Wünsche zum Einsatz auf ausgewählten Stationen können fast immer berücksichtigt werden.
  • Am Strand herrscht meist noch entspannter Badebetrieb vor
  • Hallenbäder und andere Freizeiteinrichtungen vor Ort können kostenfrei oder ermäßigt genutzt werden.
  • Die Unterbringung von Begleitpersonen bzw. Familienangehörigen ist auf vielen Stationen zu ermäßigten Kosten, auf einigen Stationen auch kostenfrei möglich.

 

4. Kostenübernahme durch den ZWRD-K

Der Einsatz an der Küste ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Alle Rettungsschwimmer erhalten jedoch eine kostenfreie Unterkunft sowie Verpflegung oder Verpflegungsgeld (bei Selbstverpflegung: 17,- Euro).

Darüber hinaus erhalten Rettungsschwimmer eine Aufwandspauschale von 8,- Euro pro Wachtag, mit gültiger Fachausbildung WRD 9,- Euro und Wachführer 11,- Euro. An- und Abreisetag werden als ein Wachtag gerechnet.

5. Infos zur Einsatzkleidung

Der Bewerber verpflichtet sich, standardgemäße DLRG-Einsatzkleidung zu tragen. 

Schnorchelgrundausrüstung ist mitzubringen.

Die Materialstelle der DLRG bietet das geförderte DLRG-NIVEA Bekleidungspaket für die Einsatzkräfte im ZWRD-K zum Sonderpreis an, solange der Vorrat reicht.

 

6. Reisekostenerstattung im Wachdienst

Es werden grundsätzlich nur die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten für die direkte Hin- und Rückreise ab einer Einsatzzeit von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen erstattet.

Die Erstattung erfolgt bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nach Tarif der Deutschen Bahn (DB) AG, 2. Klasse (Hin- und Rückfahrt) unter Ausnutzung der verfügbaren Spartarife. Der Fahrschein gilt als Erstattungsbeleg.

Bei Anreise ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (z. B. PKW) erfolgt eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung nach Zonenregelung des ZWRD-K. Die aktuellen Sätze der einzelnen Zonen sind der Zonentabelle zu entnehmen. Der Erstattungsbetrag ist auf dem Wachauftrag vermerkt. Anspruch hierauf besteht nur, wenn auch Kosten entstanden sind. Bei z.B. der Bildung von Fahrgemeinschaften oder Anreise von anderen, näher liegenden Orten reduziert sich der Erstattungsbetrag entsprechend.

Liegt die Badestelle auf einer der deutschen Nordseeinseln werden bei Anreise ohne Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich die Kosten für die anfallenden Parkgebühren auf dem Festland erstattet. In Einzelfällen können nach Absprache mit der Kurverwaltung auch die Fährkosten für ein Fahrzeug erstattet werden.

 

7. Empfohlene Bewerbungszeiträume 2025

für ferienabhängige Rettungsschwimmer einzelner Bundesländer

Baden-Württemberg:

07.06.-21.06.25  und  16.08.-13.09.25

Bayern:

07.06.-21.06.25  und  16.08.-13.09.25

Berlin:

16.08.-06.09.25  

Brandenburg:

16.08.-06.09.25  

Bremen:

05.07.-26.07.25  

Hamburg:

16.08.-30.08.25  

Hessen:

05.07.-26.07.25   

Mecklenburg-Vorpommern:

16.08.-06.09.25  

Niedersachsen:

05.07.-26.07.25  

Nordrhein-Westfalen:

12.07.-26.07.25 

Rheinland-Pfalz:

05.07.-26.07.25 

Saarland:

05.07.-26.07.25 

Sachsen:

28.06.-12.07.25  

Sachsen-Anhalt:

28.06.-12.07.25 

Schleswig-Holstein:

16.08.-06.09.25

Thüringen:

28.06.-12.07.25

Die Feier- und Brückentage im Mai und Juni eignen sich darüber hinaus gut für Kurztrips zum Wasserrettungsdienst.

8. Rückmeldungen zu Bewerbungen

Ab Mitte Dezember startet der ZWRD-K mit der Versendung der ersten Wachaufträge.

 

9. Wasserrettungsdienst ohne DLRG Mitgliedschaft

Auch wenn du kein Mitglied einer DLRG Ortsgruppe bist, ist es möglich, im ZWRD-K mitzumachen. Es müssen lediglich die Grundvoraussetzungen gegeben sein.

 

10. Ausstehendes RSA

Man kann sich jederzeit bewerben, auch wenn die benötigten Qualifikationen noch ausstehen. Wichtig ist, bestandene Prüfungen und Qualifikationen im Bewerbungsportal unter "Mein Profil" einzutragen und bei Anreise vor Ort vorzuzeigen.

 

11. Wachdienst für Arbeitssuchende

Nach dem JobAQUTIV-Gesetz können Arbeitssuchende, zusätzlich zum festgelegten Urlaub, ehrenamtlich als Rettungsschwimmer arbeiten. Das Tagegeld schränkt den Leistungsbezug nicht ein, wenn die Regeln eingehalten werden:

Die ehrenamtliche Tätigkeit darf die berufliche Eingliederung nicht behindern. Sie darf auch mehr als 15 Wochenstunden betragen. Der pauschale Auslagenersatz darf jedoch die Höhe von 250 Euro monatlich nicht überschreiten. Arbeitssuchende sind verpflichtet, jede mindestens 15-stündige wöchentliche ehrenamtliche Tätigkeit vor deren Beginn der Agentur für Arbeit anzuzeigen.

 

12. Wachdienst zu zweit

Es ist möglich, mit Freunden oder Partnern gemeinsam Wachdienst zu machen. Dazu nutzt man am besten die Gruppen-ID-Funktion in der Bewerbung.

 

13. Verwaltung und Ausstattung der Wachstationen

Die Vorhaltung der Stationen befindet sich in der Verantwortung der jeweiligen Badestellenbetreiber ("Kurverwaltungen"). Sie sind in den meisten Fällen auch für die materielle Ausstattung zuständig. Auf sogenannten "Full Service Stationen" übernimmt die Ausstattung mit Rettungsmitteln und sonstigen Materialien die DLRG. 

 

14. Sonder- und Bildungsurlaub im ZWRD-K

Wir können jedem Rettungsschwimmer einen Antrag auf Freistellung mit dem Wachauftrag mitschicken (bzw. nachträglich ausstellen). Bei Bedarf eine kurze Mail an zwrd-k@bgst.dlrg.de schreiben.

Bildungsurlaub können wir leider nicht gewähren.

 

15. Wachdienst mit Schwerbehinderung

Wenn das Rettungsabzeichen Silber bestanden wurde und auch die Einsatzfähigkeit gemäß Punkt 410.2 der DLRG Prüfungsordnung vorliegt, können auch körperlich eingeschränkte Personen am ZWRD-K teilnehmen.

 

16. Zeiträume mit hohem Rettungsschwimmerbedarf

In der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli werden viele Rettungsschwimmer benötigt und man hat fast eine 100-prozentige Garantie, einen Platz zu bekommen.

 

17. Freie Tage zwischen den Wachzeiten

Prinzipiell ist es möglich, während der Wachzeit einen Tag zwischendurch frei zu nehmen. Das ist jedoch stark situationsbedingt und muss vorher mit dem Wachführer oder Abschnittsleiter vor Ort abgesprochen werden.

 

18. Nutzung von eigenem PKW im ZWRD-K

Private Kraftfahrzeuge sind bei Hin- und Rückreise sowie dienstlich bedingten Fahrten im ZWRD-K erlaubt und kostenfrei versichert.

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