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Sicherheit im Schul- und Kindergartensport

Auf Grund des neuen Erlasses "Sicherheitsförderung im Schulsport" haben sich die Rahmenbedingungen für die Kurse geändert. Die neue Regelung wurde zwischen dem Kultusminister NRW und den schwimm-sporttreibenden Verbänden vereinbart.

Speziell für Lehrkräfte an Schulen und BetreuerInnen in Kindertagesstätten bieten wir den Erwerb der Rettungsfähigkeit an.

 

Das könnt ihr am Ende:

Prüfungsinhalte

Teilnahmebedingungen

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z. B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft

  • über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen 
  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen und zum Beckenrand bringen 
  • eine Person schleppen 
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das
-    Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Bronze besitzen oder
-    das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
•    von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom
     Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
•    ca. 10 m weit tauchen,
•    Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden
     oder sich aus diesen lösen,
•    einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca.
     15 m weit schleppen und an Land bringen und
•    lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können.

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz* benutzt,
•    muss die Aufsicht führende Lehrkraft das 
      Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber besitzen und die
      Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.)
      kennen und
•    müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen
      Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen
      Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein.

*Öffentlich frei gegebene Schwimmstätte ohne Wasseraufsicht (z. B. Badesee)

Das ist noch wichtig:

Vorabinformationen

Die Auffrischung der Rettungsfähigkeit muss spätestens alle 4 Jahre nachgewiesen werden. Die Verantwortung liegt bei der Schulleitung.

Der Stundenumfang beträgt 6 Zeiteinheiten je 45 Minuten (3 ZE Theorie, 3 ZE im Wasser). Die Inhalte sind verpflichtend vorgegeben. Die Gruppengröße beträgt maximal 12 Lehrkräfte je qualifizierten Ausbilder.Die Teilnahmegebühr ist landesweit vorgegeben und beträgt einheitlich 60 € pro Teilnehmer. Mit dieser Gebühr sind alle dem Ausrichter entstehenden Kosten abgegolten. Im Rahmen der Prüfung wird das Deutsche Schwimmabzeichens (Bronze) wiederholt und ein Schwimmpass ausgestellt.

Die Rettungsfähigkeit muss grundsätzlich durch eine Bescheinigung der Schulaufsichtsbehörde oder der Schwimmsport treibenden Verbände nachgewiesen werden.

Du brauchst die Rettungsfähigkeit? Dann nimm Kontakt zu der Leitung Rettungsschwimmen auf, den Kontakt findest du hier.

 

 

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