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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Quickborn e.V. findest du hier .
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Die Vorbereitungen für die Schwimmkurssaison 2024 haben bereits begonnen. Details zur Anmeldung veröffentlichen wir hier auf der Webseite und informieren rechtzeitig über unseren Newsletter, den Sie hier abonnieren können.
Die Anmeldung für die Schwimmkurse wird am 25. März ab 7 Uhr morgens für Mitglieder freigeschaltet, für Nichtmitglieder bieten wir die verbleibenden Plätze dann ab dem 1.April an.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online direkt über die Webseite. Mitglieder der DLRG Quickborn werden bevorzugt berücksichtigt. Möchten Sie Mitglied werden, dann können Sie das schon jetzt tun, die Beitrittserklärung finden Sie hier. Beitrittserklärungen berücksichtigen wir für die Phase 1 der Schwimmkursanmeldung bis zum 22. März 2024 bei uns eingehend (per Post oder bevorzugt per email).
Änderungen bleiben bis zum Start der Online-Anmeldung vorbehalten.
Kurs | Tage | Uhrzeit | Dauer |
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JET Gruppe 1 | DI | 19:00 Uhr | 60 Minuten |
JET Gruppe 2 | DI | 19:15 Uhr | 45 Minuten |
Juniorretter 1 (ab 10 Jahren & DSA Gold) | MO | 18:30 Uhr | 45 Minuten |
DRSA Bronze | MI / FR | 19:10 Uhr | 60 Minuten |
DRSA Silber/Gold | MO / DO | 19:15 Uhr | 60 Minuten |
Kurs | Tage | Uhrzeit | Kursdauer |
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Kondition & Technik (Erwachsene) | MO | 19:30 Uhr | 45 Minuten |
Auch 2023 bieten wir die Möglichkeit, sich auf Basis des Rettungsschwimmabzeichens Silber zu Schwimmausbildern bspw. für das Anfängerschwimmen fortbilden zu lassen. Für pädagogische Fachkräfte erfolgt die Fortbildung kostenfrei im Rahmen des Projekts "Seepferdchen für alle". Aber auch andere Interessierte bilden wir gern weiter. Sprechen Sie uns an!
Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Die Mitgliedschaft in der DLRG und die Teilnahme an Schwimmkursen kann über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. "Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können," heißt es auf den Seiten der Bundesregierung.
In der Regel erhält die DLRG dafür vom Jobcenter oder einem anderen Kostenträger einen sogenannten Bildungsgutschein, den wir dann für die Mitgliedschaft und Schwimmkursteilnehme abrechnen.
Weitere Informationen und auch die Antragsformulare finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Pinneberg.
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