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Werden Sie Mitglied bei der DLRG Quickborn e.V.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die Vorzüge einer Mitgliedschaft bei der DLRG in Quickborn vor. Die Beitrittserklärung können Sie einfach online erledigen.

Vorzüge einer Mitgliedschaft

  • Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit sich selbst oder ihre Kinder vor allen anderen Nicht-Mitgliedern bei unseren Schwimmkursen anzumelden.
  • Darüber hinaus bieten wir unseren Mitgliedern die Schwimmkurse zu vergünstigten Konditionen an, die Sie hier einsehen können.
  • Bei unseren Veranstaltungen für verschiedene Altersgruppen erhalten Sie als Mitglied ebenfalls Sonderkonditionen, die bei jeder geplanten Veranstaltung separat vermerkt sind.
  • Alle aktuelle Informationen teilen wir über einen Newsletter mit, den Sie zusammen mit der Beitrittserklärung oder nachträglich hier abonnieren können. Diesen können Sie selbstverständlich jederzeit wieder abbestellen.

Wie werden Sie Mitglied?

Die Beitrittserklärung können sie komfortabel online ausfüllen und absenden. Hier geht's zum Antrag.

Details über die Mitgliedschaft

Die DLRG Quickborn e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern arbeitet und sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden finanziert. Mitglieder können Einzelpersonen sowie Vereinigungen, Behörden und Firmen werden.

Die Mitgliedsbeiträge betragen

AltersgruppeJahresbeitrag
für Kinder bis einschließlich 17 Jahre45,00 €
für Erwachsene50,00 €

Familien ab drei Personen, davon mindestens ein und maximal zwei Erwachsene, zahlen 2/3 des Gesamtbetrages.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft bei uns entscheiden und hoffen, dass wir stets Ihre Erwartungen erfüllen.

Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Die Mitgliedschaft in der DLRG und die Teilnahme an Schwimmkursen kann über das Bildungs- und Teilhabepaket gefördert werden. "Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können," heißt es auf den Seiten der Bundesregierung.

In der Regel erhält die DLRG dafür vom Jobcenter oder einem anderen Kostenträger einen sogenannten Bildungsgutschein, den wir dann für die Mitgliedschaft und Schwimmkursteilnehme abrechnen.

Weitere Informationen und auch die Antragsformulare  finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Pinneberg.

 

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