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Einsatztaucher

Sind...

...die Gewässer tiefer als 3m....,

...zu suchende Gegenstände klein oder leicht,....

...Personen unter Wasser vermisst....

...der Einsatz von Schwimmern zu gefährlich...

...Arbeiten unter Wasser auszuführen....

...oder große Gegenstände (Boote o.ä.) zu heben,

dann kommen Einsatztaucher zum Einsatz.

Ein Einsatztaucher ist ein Rettungsschwimmer, der eine zusätzliche Ausbildung erhält. Diese Ausbildung soll ihn dazu befähigen seine Aufgaben sicher für ihn und seine Kameraden auszuführen.

Einsatztaucher erhalten eine umfangreiche und zeitaufwendige Ausbildung und müssen ihr Können auch als fertige Einsatztaucher regelmäßig trainieren um ihre Befähigung zu erhalten.

Die Ausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa einem Jahr.

Sie umfasst einen Theorieblock, einen praktischen Teil in der Schwimmhalle, einen praktischen Teil im Freiwasser und Übungsstunden im Freiwasser.

Im Theorieteil bekommt der angehende Einsatztaucher das notwendige theoretische Wissen beigebracht, das die Bereiche Medizin & Biologie, Tauchgeräte und Kompressoren, Gesetze und Richtlinien, Suchmethoden und Einsatztaktik umfasst.

Die praktische Hallenausbildung führt ihn an die Umgebung unter Wasser heran, trainiert seine Apnoefähigkeit (Fähigkeit die Luft für längere Zeit anzuhalten), bringt ihn kontrolliert an seine Belastungsgrenzen, macht ihn mit seiner Ausrüstung blind vertraut und bereitet ihn auf seine Freiwassererfahrungen vor.

In der Freiwasserausbildung wird der Einsatztauchanwärter an seine Einsatzumgebung in den Berliner Freigewässern herangeführt. Da Sicht unter Wasser meistens nicht vorhanden ist, lernt er sich an seiner Sicherungsleine führen zu lassen. Er übt auch unvorhersehbare Situationen an Land, über und unter Wasser zu meistern, mit technischen Hilfsmitteln Arbeiten unter Wasser zu verrichten. Zudem wird er darauf vorbereitet seine Einsatzfähigkeit in kürzester Zeit unter ungünstigen Bedingungen herzustellen.

Alle diese Vorbereitungen dienen ihm dazu, in den folgenden Wochen/Monaten seine erworbenen Fähigkeiten im praktischen Wasserrettungsdienst zu festigen.

Zum Abschluss muss der Einsatztauchanwärter sein Können während einer mehrtägigen Prüfung unter Beweis stellen.

 

Nach erfolgreich bestandener Prüfung darf er als Einsatztaucher im Wasserrettungsdienst eingesetzt werden.

Im Einsatz ist er allerdings nicht allein auf sich gestellt.

Um zum Einsatz zu gelangen sind noch weitere Personen notwendig:

Bootsführer, die ihn zum Einsatzort bringen.

Signalmänner, die ihn ins Wasser geleiten, unter Wasser führen und wieder sicher aus dem Wasser geleiten.

Taucheinsatzführer, die den Taucheinsatz führen.

Auszug aus unserer Prüfungsordnung

DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Dieser Lehrgang soll die Tauchtheorie der Ausbildung des Einsatztauchers Stufe 2 vermitteln. Es werden die Ausbildungsinhalte nach Ausbildungsvorschrift (AV 613) und DGUV Regel 105-002 abgedeckt. Die praktische Ausbildung sowie der Praxisbezug werden durchgeführt. Nach bestandener Teilnahme wird ein Nachweiß über alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 ausgegeben. In diesem Lehrgang werden alle theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten gemäß Ausbildungsvorschrift der DLRG für Einsatztaucher Stufe 2 geprüft.

Zielgruppe
Anwärter für die Prüfung zum DLRG-Einsatztaucher Stufe 2

Inhalte

  • Physikalische Grundlagen
  • Biologische und physiologische Grundlagen
  • Taucherkrankheiten
  • Erkennen von Taucherkrankheiten und Verhalten bei Tauchunfällen
  • Richtlinien, Anweisungen, Vorschriften und Berechnungen AuW
  • Einsatzleitung, Einsatzplanung, Durchführung und Sicherung von Tauchgängen
  • Ausrüstungs- und Tauchgerätekunde
  • Kompressorenkunde
  • Gewässerkunde
  • Suchmethoden
  • Ausbildung KatS
  • Arbeiten mit Tauwerk an Land
  • Leinenzugzeichen Leinenführung
  • Zusammenstellen der Einsatzmittel
  • Anlegen der Tauchausrüstung
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Kompressorbedienung
  • Einsatzplanung und Einsatzdurchführung
  • Arbeiten unter Wasser
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Bad bis 5 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser bis 10 m
  • Umgang mit Leichttauchgerät im Freiwasser über 10 m
  • Ausbildung Arbeiten unter Wasser / KatS

Voraussetzungen

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber
  • Deutsches Schnorcheltauchabzeichen
  • Basisausbildung Einsatzdienste
  • Modul - Schwimmen in fließenden Gewässern
  • Mitgliedschaft in der DLRG (Gültige Mitgliedschaft in der DLRG)
  • Mindestalter Jahre (Mindestalter gemäß DGUV Regel 105-002)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Tauchtauglichkeit gemäß verbandsinternem Beschluss der DLRG in Anlehnung an die DGUV Regel 105-002)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Schriftliche Prüfung gem. bundeseinheitlichem Fragebogen
  • Prüfungsteil Schnorcheltauchen im Freigewässer jeweils 400 m in Bauch-, Seiten- und Rückenlage ohne Armbewegung, danach 300 m Schnorcheln mit nur einer Flosse (Schwimmlage nach Wunsch) - 10 m Tieftauchen - 35 m Streckentauchen - 60 Sekunden Zeittauchen
  • Prüfungsteil Einsatztauchen Durchführung nachfolgender Tauchgänge / Übungen in Form einer Einsatzübung von mindestens 20 Min. in Wassertiefen zwischen 6 und 20 m gem. Sicherheitsregeln, wobei folgende Aufgaben erfolgreich zu erfüllen sind: - Leinenführung (Suchübung als Signalmann und als Taucher) - Ausführen einer Unterwasserarbeit ohne technische Hilfsmittel - Taucheinsatzführung eines Tauchtrupps - Ausführen einer Unterwasserarbeit mit technischen Hilfsmitteln - Rettungsübung: Der Prüfling hat unter Einbindung des gesamten Tauchtrupps einen in 6 bis 20 m Tiefe wartenden Kameraden anzutauchen; beide haben vollständige Tauchausrüstung zu tragen (einschließlich Signalleine); die Signalleine des zu rettenden Tauchers darf vom Prüfling zur Orientierung verwendet werden. Der zu rettende Taucher ist mit seiner Tauchausrüstung unter Beachtung der maximalen Aufstiegsgeschwindigkeit sachgerecht an die Oberfläche und an Land zu bringen; danach Diagnose nach vorgegebenem Unfallschema und unverzügliche Einleitung der erforderlichen Ersten Hilfe-Maßnahmen einschließlich einer ggf. veranlassten Demonstration der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) über 3 Min. Dauer; anfertigen eines Unfallprotokolls für den Notarzt.
  • Knotenkunde: Kreuzknoten, Palstek, Schotstek, Roringstek, Webeleinstek (von diesen Knoten sind der Palstek sowie zwei weitere Knoten nach freier Wahl vorzuführen)

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