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Wasserrettungsdienst

Einige Ortsgruppen leisten einen Wachdienst in ihren örtlichen Schwimmbädern oder an Gewässerabschnitten. Zum Beispiel übernimmt die DLRG OG Nieder-Olm / Wörrstadt in den Sommermonaten zusätzliche Aufsichten im Freibad des Rheinhessenbad. Die DLRG Ortsgruppen Mainz, Nackenheim und Ingelheim betreiben eigene Wasserrettungsstationen am Rhein mit verschiedenen Aufgabenschwerpunkten. Die DLRG OG Bingen unterstützt den DLRG Bezirk Nahe-Hunsrück bei der Besetzung der Wachstation Mittelrhein. Natürlich freuen sich alle OGs immer über die Unterstützung von Kameraden auch aus anderen Ortsgruppen.

Die direkt am Rhein anliegenden Ortsgruppen beteiligen sich in der Regel aktiv mit Schnellen Einsatzgruppen im Wasserrettungsdienst. Dazu halten sie Boote und Personal bereit, dass im Bedarfsfall ausrückt. Das System erfolgt ähnlich dem der Freiwilligen Feuerwehren. Über Melder und Mobiltelefone werden die Kameraden alarmiert und begeben sich auf schnellstem Wege zum Boot und mit diesem zum Unglücksort.

Lust auf Rettungsschwimmer am Meer im Sommer?

Der Zentrale Wasserrettungsdienst Küste organisiert und regelt den Einsatz der Rettungsschwimmer aus ganz Deutschland an den Stationen der Nord- und Ostsee. Jeder Rettungsschwimmer der möchte und die notwendigen Qualifikationen vorweisen kann, kann sich immer ab November für den Dienst bewerben. Je früher man sich bewirbt, desto besser. Hier findet ihr alle nötigen Informationen!

Badezonenkennzeichnung

Rot und Gelb sind die Farben, die Badegästen, Urlaubern und Wassersportlern wichtige Hinweise über die Bewachung der Strände, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.

Flaggen rot über gelb
Eine rot-gelbe Flagge am Mast einer Wachstation zeigt ein gekennzeichnetes Badegebiet an, das von Rettungsschwimmern gesichert wird. Flaggen derselben Farbgebung können zusätzlich direkt am Strand angebracht werden und begrenzen dann das bewachte Badegebiet.

Gelbe Flagge
Eine zusätzlich am Mast der Wachstation gesetzte gelbe Flagge signalisiert gefährliche Bedingungen und empfiehlt ungeübten Schwimmern, Kindern und älteren Personen vom Baden abzusehen. Weht darüber hinaus ein orangener Windsack am Mast, rät die DLRG, auf die Benutzung von aufblasbaren Freizeitgeräten auf Grund des ablandigen Windes zu verzichten.

Rote Flagge
Eine einzelne rote Flagge wird bei akuten Gefahrenlagen wie Strömung, hoher Wellengang oder bei Wasserverschmutzung gesetzt. Schwimmen kann dann lebensgefährlich sein.

Schwarz-Weiß geviertelte Flagge
Strandabschnitte, die für die Sondernutzung von Wassersportgeräten geeignet und bestimmt sind, werden durch eine schwarz-weiß geviertelte Flagge gekennzeichnet. In diesem Bereich können Surfbretter, Segelboote oder Jetskis zu Wasser gelassen werden. Die Flagge trennt diese Zone vom normalen Badebereich. Mit der klaren Trennung von Badezonen und Wassersportrevieren wollen die in der International Life Saving Federation (ILS) zusammengeschlossenen, nationalen Wasserrettungsorganisationen die Gefährdung der Schwimmer deutlich verringern.

In Arbeit

Dieser Teil befindet sich noch in Aufbau und folgt!

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