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DLRG-Strukturförderung

DLRG-Gliederungen haben die Möglichkeit, für Projekte zum Ausgleich von Struktur- und Entwicklungsdefiziten Fördermittel aus dem Strukturfonds des DLRG Bundesverbandes zu beantragen.

Die Strukturförderung dient dazu, Struktur- und Entwicklungsdefizite im Verband auszugleichen. Ein förderungswürdiges Projekt muss dabei von allen Ebenen parallel ideell wie materiell unterstützt werden. Um dieses gemeinsame Bemühen herauszustellen, können Anträge auch nur über den jeweiligen Landesverband und mit dessen Befürwortung an das DLRG Präsidium gestellt werden. Alle sonstigen denkbaren Förderwege sollten ausgeschöpft sein beziehungsweise zur Kofinanzierung einfließen, bevor ein Antrag auf den Weg gebracht wird.

Über die Bezuschussung der eingehenden Anträge auf Strukturförderung entscheidet der Förderbeirat. Die anliegenden Förderrichtlinien geben einen Hinweis auf die wichtigsten Bedingungen.

Die Anträge sind jeweils über die Landesverbände dem Bundesverband zuzuleiten. Fragen zum Verfahren beantwortet die Bundesgeschäftsstelle (E-Mail: bgf@bgst.dlrg.de).

 

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Alle Dokumente und Merkblätter befinden sich im Dokumentendownload des Internet-Service-Centers (ISC).

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