Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG e.V. findest du hier .
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Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich.
Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem (Papier-)Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
Das Anmeldeformular kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden und befindet sich als Kopiervorlage am Ende des gedruckten Lehrgangsprogramms.
Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter den angegebenen Adressen per Fax, Post oder E-Mail an die Bundesakademie zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt sind! Bitte auch die Gliederung und den Landesverband mit angeben.
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
DLRG Bundesgeschäftsstelle - Bundesakademie
Im Niedernfeld 1-3
31542 Bad Nenndorf
Fax: 0 57 23 / 9 55-4 39
E-Mail: bundesakademie@dlrg.de
Jede Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail beantwortet.
Für Fragen stehen dir die Mitarbeiter der Bundesakademie gerne zur Verfügung:
per E-Mail: bundesakademie@dlrg.de oder telefonisch: 0 57 23 / 9 55-5 05.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehender Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Je Gliederung/Ortsgruppe/Verein der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal 2 Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen.
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen vorbehalten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Lehrgangseinladung. Mit Erhalt der Lehrgangseinladung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Zahlungsmöglichkeiten:
Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.
Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,- € berechnet, bei Rücktritt
Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 200,- € berechnet.
Bei einem Rücktritt ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Abbruch der Aus-/Fort-/Weiterbildung wird
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung in der Bundesakademie (DLRG Bundesgeschäftsstelle, Im Niedernfeld 1-3, 31542 Bad Nenndorf). Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.
bis Meldeschluss | ab Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn | ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn | |
Abmeldung mit Vorlage einer von uns anerkannten Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch die Bundesakademie | Verwaltungs- gebühr: 20,- € | Verwaltungs- gebühr: 20,- € | Verwaltungs- gebühr: 20,- € |
schriftliche Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung) | Verwaltungs- gebühr: 20,- € | Storno- gebühr: 200,- € | Stornogebühr: mind. 200,- € bzw. 100 % der Lehrgangsgebühr |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornogebühr: mind. 200,- € bzw. 100 % der Lehrgangsgebühr |
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Am ersten Lehrgangstag besteht ab 18.00 Uhr die Möglichkeit, das Abendessen einzunehmen. Der Lehrgang beginnt dann grundsätzlich um 19.00 Uhr und endet am letzten Lehrgangstag mit dem Mittagessen. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.
Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:
Die Unterbringung bei Lehrgängen in Bad Nenndorf erfolgt grundsätzlich im DLRG Tagungszentrum Hotel "Delphin". Sollte aufgrund einer hohen Auslastung dieses Hotels keine weitere Unterbringung möglich sein, erfolgt die Unterbringung, insbesondere für Einzelzimmer, in einem anderen Haus am Platze. Einzelzimmer im DLRG Tagungszentrum Hotel "Delphin" werden nach Verfügbarkeit, in der Reihenfolge der Anreise vergeben. Einzelzimmerwünsche sind mit der Anmeldung anzugeben. Für Einzelzimmer ist ein Zuschlag in Höhe von 30,00 € pro Nacht fällig. Dieser ist bei der Anreise an der Rezeption des DLRG Tagungszentrums Hotel "Delphin" zu entrichten.
Aufgrund der Zunahme spezieller Wünsche von Lehrgangsteilnehmern, findet sich hier ein erste Orientierung. Die DLRG ist ein junger Verband, denn rund 63% der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche. Bei den Lehrgängen der Bundesakademie steht die Aus-, Fort- oder Weiterbildung interessierter Lehrgangsteilnehmer, die sich auf spezielle Bildungs- und Lerninhalte für ihre ehrenamtliche Arbeit konzentrieren wollen, im Mittelpunkt. Diese Konzentration erfordert möglichst optimale Rahmenbedingungen.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass ein Mitbringen betreuungspflichtiger Kinder in den Lehrgängen nicht möglich ist. Bei Veranstaltungen im Bundeszentrum in Bad Nenndorf nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Kinderbetreuungwährend der Lehrgänge.
Sollte der Wunsch bestehen, Ehepartner oder Freunde nach Bad Nenndorf mitzubringen, so ist dies grundsätzlich nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bettenkapazität für Lehrgangsteilnehmer kostenpflichtig möglich.
Das Mitbringen von Hunden zur Übernachtung in das Hotel Delphin ist nach vorheriger Absprache mit dem Hotel gestattet. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass der Aufenthalt von Hunden oder anderen Haustieren in den Seminarräumen aus lernorganisatorischen Gründen sowie im Restaurant nicht möglich ist.
Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, in der Regel durch den Landesverband, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Vizepräsidenten nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren und über eine Nichterstattung der Fahrtkosten verfügen. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.
A. Gültig für Lehrgänge, die nach dem 17.01.24 eingeladen sind
Die Anreise hat grundsätzlich mit der Bahn zu erfolgen. Die Fahrtkosten bei Seminaren/Lehrgängen des Bundesverbandes werden für DLRG-Mitglieder nur vom Wohnort in Deutschland zum Ort des Lehrganges bezuschusst.
Der Zuschuss wird maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen gewährt. Taxi-, Parkgebühren u.a. werden nicht separat erstattet.
Sollten Lehrgänge in Kooperation mit anderen Trägern erfolgen (z.B. Vereinsmanager - C), gilt die Reisekostenregelung des jeweiligen Veranstalters.
Für die Anreise mit der Bahn müssen die Fahrkarten online über den Button "Veranstaltungsticket" auf der DLRG Homepage - im Bereich Lehrgänge/Bundesakademie - gebucht werden. Die Nichtbeachtung kann zur Streichung des Fahrtkostenzuschusses bzw. seiner Kürzung führen.
Bei der Buchung ist immer der günstigste Tarif zu nutzen: das Deutsche Bahn (DB) Veranstaltungsticket oder - bei Verfügbarkeit - entsprechend preiswertere Angebote.
Erstattet werden:
die Bahnfahrt 2. Klasse Hin- und Rückfahrt bis zu einer maximalen Höhe der jeweils gültigen Kosten für das Veranstaltungsticket vollflexibel (z. Zt. einfache Fahrt 77,90 €, Hin- und Rückfahrt 155,80 €, Stand 01/24) zzgl. etwaiger Reservierung.
Das DB Veranstaltungsticket ist nur gültig mit der Einladung zu dem jeweiligen Lehrgang, zu dem die Hin- und Rückreise erfolgt. Die Einladung muss bei der Fahrkartenkontrolle vorgelegt werden.
Stornokosten für Fahrkartenänderungen werden nur übernommen, wenn die Änderung durch die Bundesakademie veranlasst war und gleichzeitig eine Stornierung seitens der Deutschen Bahn ausgeschlossen ist.
Bei Einzel-Anreise mit einem PKW wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Benutzung des PKW gewährt:
für die Hin- und Rückreise ein Kilometergeld in Höhe von 0,20 EUR bis zu einer maximalen Höhe der jeweils gültigen Kosten für das DB Veranstaltungsticket 2. Klasse mit Zugbindung (z. Zt. einfache Fahrt 55,90 €, Hin- und Rückfahrt 111,80 €, Stand 01/24)
Um die Fahrtkosten bei der PKW-Nutzung so gering wie möglich zu halten, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Hierzu werden den Teilnehmenden mit den Lehrgangseinladungen die jeweiligen Fahrgemeinschaftslisten der Lehrgänge mit gleichem Starttermin im geschützten Download-Bereich zur Verfügung gestellt.
Bezuschusst werden bei Anreise als Fahrgemeinschaft:
für die Hin- und Rückreise ein Kilometergeld in Höhe von 0,20 Euro zuzüglich 0,02 Euro für jede mitgenommene, reisekostenberechtigte Person bis zu einer maximalen Höhe der jeweils gültigen doppelten Kosten für das DB Veranstaltungsticket 2. Klasse mit Zugbindung (z. Zt. einfache Fahrt 111,80 EUR, Hin- und Rückfahrt 223,60 EUR, Stand 01/24)
Es können nur die Kilometer geltend gemacht werden, die bei der Wahl der kürzesten Straßenverbindung anfallen würden. Im Zweifelsfall kann ein "Straßenkilometerverzeichnis" zur Grundlage der Festsetzung der zu vergütenden Kilometer gemacht werden.
Bei Seminaren/Lehrgängen der DSG werden Fahrtkosten in maximaler Höhe von 51,00 € erstattet.
Bei Seminaren/Lehrgängen der ILSE gelten gesonderte Fahrtkostenregelungen.
Bei Abbruch eines Lehrganges entfällt der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.
Die Einreichung der Reisekostenabrechnung hat grundsätzlich während des Lehrganges zu erfolgen, spätestens jedoch 3 Wochen nach dem Lehrgang - andernfalls entfällt der Anspruch auf den Reisekostenzuschuss. Für Nichtmitglieder besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.
B. Gültig für Lehrgänge, die bis zum 17.01.24 eingeladen sind
Die Anreise hat grundsätzlich mit der Deutschen Bahn zu erfolgen. Die Fahrtkosten bei Seminaren/Lehrgängen des Bundesverbandes werden für DLRG-Mitglieder nur vom Wohnort in Deutschland zum Ort des Lehrganges bezuschusst.
Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel (Bahn, PKW, Flugzeug etc.) entspricht die Höhe des Zuschusses 50 % des Tarifs 2. Klasse der Deutschen Bahn AG für diese Strecke. Der Zuschuss wird maximal in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen gewährt. Taxi-, Parkgebühren u.a. werden nicht separat erstattet.
Sollten Lehrgänge in Kooperation mit anderen Trägern erfolgen (z.B. Vereinsmanager - C), gilt die Reisekostenregelung des jeweiligen Veranstalters.
Für die Anreise von DLRG Mitgliedern mit der Deutschen Bahn (DB) müssen die Fahrkarten unter der Angabe der DLRG Großkundennummer 120 09 32 bestellt werden. Diese Großkundennummer ist an der Fahrkartenausgabe der DB anzugeben. Zu Ihrer Legitimation am Fahrkartenschalter erhalten Sie mit der Lehrgangseinladung ein entsprechendes DB-Formular. Die Nichtbeachtung der Angabepflicht der Großkundennummer kann zur Streichung des Fahrtkostenzuschusses bzw. seiner Kürzung führen. Die Großkundennummer ist nur für Fahrten mit der DB zu DLRG-Zwecken gedacht. Eine private Nutzung ist nicht vorgesehen.
Reisen mehrere Lehrgangsteilnehmer gemeinsam in einem PKW wird ein Zuschuss zu den Kosten für die Benutzung des PKW gewährt: Das Kilometergeld beträgt bei der Bildung von PKW-Fahrgemeinschaften 0,20 Euro zuzüglich 0,02 Euro für jede mitgenommene, reisekostenberechtigte Person. Es können nur die Kilometer geltend gemacht werden, die bei der Wahl der kürzesten Straßenverbindung anfallen würden. Im Zweifelsfall kann ein "Straßenkilometerverzeichnis" zur Grundlage der Festsetzung der zu vergütenden Kilometer gemacht werden. Um die Fahrtkosten bei der PKW-Nutzung so gering wie möglich zu halten, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Hierzu werden den Teilnehmern mit den Lehrgangseinladungen die jeweiligen Fahrgemeinschaftslisten der Lehrgänge mit gleichem Starttermin im geschützten Download-Bereich zur Verfügung gestellt.
Bei Seminaren/Lehrgängen der DSG werden Fahrtkosten in maximaler Höhe von 51,00 € erstattet.
Bei Seminaren/Lehrgängen der ILSE gelten gesonderte Fahrtkostenregelungen.
Bei Abbruch eines Lehrganges entfällt der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.
Die Einreichung der Reisekostenabrechnung hat grundsätzlich während des Lehrganges zu erfolgen, spätestens jedoch 3 Wochen nach dem Lehrgang - andernfalls entfällt der Anspruch auf den Reisekostenzuschuss. Für Nichtmitglieder besteht kein Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
Zu grundsätzlich allen Wochenend-Veranstaltungen des DLRG Bundesverbandes (Lehrgänge, Tagungen, Workshops etc.) im Bundeszentrum in Bad Nenndorf gibt es eine Kinderbetreuung. Detaillierte Hinweise zu Anmeldemodalitäten, Durchführung und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
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