nn ordrhein »Zunächst einmal ist wichtig, zu verstehen, dass die Orts- gruppen und Bezirke zwar grundsätzlich eigenständige rechtliche Organisationen sind, sie aber innerhalb der DLRG einem Gesamtverein angehören«, erklärt Stefan Wesen- donk. »Und so ein Konstrukt benötigt allgemeine Regeln und Rahmenbedingungen, die auch für Mitgliedsvereine bindend sind.« Diese sind in großen Teilen in der Satzung geregelt, die in einigen Punkten auf der lokalen Ebene ange- passt werden und die durch übergeordnete Ebenen freige- geben werden muss. »Dabei kümmert sich der Bundesver- band um die Prüfung der Landesverbände und diese überprüfen diesbezüglich die Bezirke und Ortsgruppen«, sagt Jonathan Pleines. »Den Gliederungen steht als Hilfe- stellung bei der Neuerstellung oder Überarbeitung von Sat- zungen eine ak tuell gehaltene Mustersatzung zur Verfü- gung. Wenn man sich daran hält, kann eigentlich kaum noch etwas schief gehen.« Satzungen prüfen Weichen Gliederungen davon ab, müssen die Justiziare in ihrer Prüfung besonders auf die Einhaltung der vorgegebe- nen Verbandsstrukturen und -gremien, allgemeine gesetz- liche Vorgaben, Mitgliedschaftsrechte und Gemeinnützig- keitsvorschriften achten. »Werden Teile davon in einer Satzung missachtet, die durch die entsprechende Versamm- lung verabschiedet wurde, kann das im schlimmsten Fall bis zur Gefährdung der Vereinsexistenz führen«, mahnt Jona- than Pleines. Daher sollte die Satzungsprüfung beim LV früh- zeitig erfolgen und auf jeden Fall, bevor diese in einem Be- schlussgremium zur Diskussion und Abstimmung gestellt wird. Satzungsänderungen sind möglicherweise gerade in der jetzigen Zeit notwendig, auch wenn es nur um einen Punkt geht: die Zulässigkeit digitaler Gremiensitzungen und Ta- gungen. »Während der Pandemie hat der Gesetzgeber hier eine Ausnahme regelung geschaffen, wenn es um die Be- schlussfähigkeit geht«, sagt Stefan Wesendonk. »Digital tref- fen kann man sich natürlich immer, aber Beschlüsse fassen darf man außerhalb der pandemiebedingten Sonderregelun- gen nur dann in dieser Form, wenn es in der Satzung klar geregelt ist.« Bedeutet: Sollen Beschlussfassungen auch in Zukunft digital oder hybrid möglich bleiben, muss das in der Vereinssatzung verankert sein. Auch andere Themen im Zu- sammenhang mit der Corona-Pandemie und ihren Regelun- gen, beispielsweise für den Ausbildungsbetrieb, spielten in den vergangenen Monaten bereits eine Rolle. Rechtsberatung Neben Satzungsangelegenheiten werden auch immer wie- der Datenschutzfragestellungen an die LV-Justiziare heran- getragen. Zwar wird hier schon viel über Althammer & Kill abgedeckt, die als Datenschutzbeauftragte des Landesver- bandes und einiger Gliederungen fungieren, aber immer wieder berührt die DSGVO am Rande auch andere Fragen. Ein weiterer Bereich, in dem Gliederungen Beratung suchen, ist das Kaufrecht. Wenn gekauftes Material wie zum Beispiel ein Boot, Anhänger oder Zugfahrzeug nicht dem versproche- r e t u e r t s r o F r e d n a x e A l : o t o F Jonathan Pleines blickt noch nicht auf eine lange DLRG Karriere zu- rück. Er wurde erst im vergangenen Jahr über persönliche Kontakte in der OG Rheinhausen »angeworben« und direkt für das Amt des Justi- ziars im Landesverband gewonnen. Zwischen 2012 und 2018 studierte Jonathan Jura in Münster. 2015 ver- brachte er ein Auslandssemester in Italien. Sein Referendariat absol- vierte er am Oberlandesgericht, Verwaltungsgericht und im Bundes- umweltministerium. Derzeit arbeitet er in der Rechtsabteilung der Emscher Genossenschaft und Lippeverband. nen Zustand entspricht oder frühzeitig Schäden aufweist, ist die rechtliche Lage für viele erst einmal unklar. »Hier können wir allerdings meist nur die Erstberatung und -einschätzung über nehmen, insbesondere wenn es sich um grenzüber- schreitende Käufe handelt. In den meisten Fällen müssen wir impressum Ausgabe Nordrhein Anschrift: DLRG LV Nordrhein, Jan-Schmitz-Haus, Niederkasseler Deich 293, 40547 Düsseldorf, E-Mail: info@nordrhein.dlrg.de Redaktion: Stefan Mülders (stemu, Chef redakteur), Stefan Albrecht (V.i.S.d.P.), Frank Zantis, Holger Boshammer, Lukas Ziehm Zuschriften: redaktion.lebensretter@nordrhein.dlrg.de, oder per Post an den Landesverband. Es wird keine Garantie für eine Veröffent lichung übernommen. Adressverwaltung: abo-lebensretter@nordrhein.dlrg.de Die Regionalausgabe Nordrhein des »Lebens retter – Wir in der DLRG« erscheint als Teilausgabe des DLRG-Verbandsorgans viermal im Jahr. Derzeitige Aufl agenhöhe: ca. 17.500 Stück. Redaktionsschluss: Ausgabe Nordrhein 2/2022, 15. April 2022 Lebensretter 1 . 2022 III