- Sichere Begehbarkeit (von Zugängen, Abgängen, Flächen, Fußböden)
- Ausreichende Platzverhältnisse bzw. Türen mit Durchsicht
- Schutz vor Absturz
- Schutz vor Wettereinflüssen
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Sichere Lagerung von Gefahrenstoffen
- Mindestanforderungen an die Hygiene
Gesetzliche Grundlagen dafür u.a.: